96 Personen müssen Busse zahlen

Vor Polizeikontrollen gewarnt – von der Staatsanwaltschaft Luzern verurteilt

Eine Polizistin weist einen Autofahrer auf die Gefahr von Ablenkungen im Strassenverkehr hin. (Bild: ewi)

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat 96 Personen verurteilt, die sich in einer öffentlichen Chatgruppe unerlaubterweise gegenseitig vor Polizeikontrollen im Kanton Luzern gewarnt haben. Die Verurteilten müssen Bussen und Untersuchungskosten von mehreren hundert Franken bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchungen gegen 215 Personen abgeschlossen, die in einer öffentlichen Chatgruppe zusammengeschlossen waren. «Zweck und Inhalt der Chatgruppe war es, sich gegenseitig vor Polizei- und Geschwindigkeitskontrollen zu warnen», schreibt die Staatsanwaltschaft Luzern nun in einer Mitteilung. In einem Gruppenbeschrieb wurden genau definierte Regeln beschrieben, die eingehalten werden mussten. Insgesamt wurden von 96 Personen dieser WhatsApp-Gruppe Warnmeldungen verfasst.
 
Die Staatsanwaltschaft Sursee hat alle Personen, die aktiv Warnungen in den Chat schrieben, wegen des (mehrfachen) öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr verurteilt. Strafbar war dies, weil die Gruppe einen öffentlichen Charakter hatte und die Mitteilungen nicht im privaten Rahmen erfolgten.

Die Betroffenen müssen Bussen von mehreren hundert Franken zahlen. Zudem haben sie die Untersuchungskosten zu tragen. Alle Urteile sind rechtskräftig. Bei den Usern handelt es sich um Personen im Alter zwischen 23 - 56 Jahren.

Radarwarnungen sind erlaubt

Die Luzerner Polizei veröffentlicht wöchentlich die Standorte der stationären und semi-stationären Radaranlagen. Dies wird basierend auf einem politischen Vorstoss und einer regierungsrätlichen Anordnung umgesetzt. Nicht publiziert werden mobile Radaranlagen, Lasermessungen sowie Verkehrskontrollen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von Rick Mumenthaler
    Rick Mumenthaler, 11.10.2021, 13:43 Uhr

    Völlig richtig, dass diese Leute an die Kasse kommen. Es handelt sich um Typen, die dich überholen, wenn du innerorts mit 50 fährst. Oder ausserorts 80. Komplexhaufen eben.

    Aber auch die Polizei bzw. der Regierungsrat muss über die Bücher. Standorte von stationären und semi-stationären Anlagen zu veröffentlichen und damit vor Radarkontrollen zu warnen, ist absurd.

    Nein, bin kein Grüner, sondern SVP-Wähler und Auto- und Velofahrer.

    👍0Gefällt mir👏1Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 11.10.2021, 11:59 Uhr

    Eine Logik, warum die einen Warnmeldungen erlaubt sind und andere nicht, ist schwer zu erkennen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon