Kantonsarzt stellt 14 Fälle fest

Virus-Mutation nun auch im Kanton Luzern nachgewiesen

Die Corona-Mutation aus Britannien ist nun auch in Luzern angelangt. (Bild: Pexels/Markus Winkler)

Im Kanton Luzern sind vier Fälle der britischen Virusmutation nachgewiesen worden. In weiteren zehn Fällen wurde eine andere, ähnliche Mutation festgestellt. Um die besonders gefährdeten Personen in den Alters- und Pflegeheimen zu schützen, können seit Montag auf freiwilliger Basis Schnelltests eingesetzt werden.

Ein Besucher von den britischen Inseln hat eine in einer Luzerner Landgemeinde wohnhafte Verwandte mit dem neuen Coronavirus angesteckt. Bei der weiterführenden Analyse stellte sich laut einer Mitteilung des Luzerner Kantonsarztes heraus, dass es sich in beiden Fällen um die britische Mutation des Coronavirus (B.1.1.7) handelte.

Eine weitere in Deutschland lebende Person aus dem Verwandtschaftskreis, die sich im selben Haushalt aufhielt, erkrankte ebenfalls. Auch bei ihr wurde die britische Virusmutation nachgewiesen. Beide im Ausland lebenden Personen kehrten nach Ablauf der Isolation wieder in ihre Herkunftsstaaten zurück.

Virus wohl aus St. Moritz eingeschleppt

Auch bei einer weiteren Person (ebenfalls in einer Luzerner Landgemeinde wohnhaft) wurde die britische Virusmutation nachgewiesen. Diese Person hielt sich laut Kantonsarzt Roger Harstall vorgängig in St. Moritz auf, wo sie sich «mit hoher Wahrscheinlichkeit» mit dem Coronavirus angesteckt hatte. Der Ehepartner wurde ebenfalls positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Bei dieser Person wurde eine Mutation (N501Y) festgestellt, welche eine hohe Korrelation zur britischen Virusvariante aufweist.

Total wurden bislang im Kanton Luzern – Stand Montagvormittag – zehn Fälle der Mutation N501Y nachgewiesen. «In allen nachgewiesenen Fällen eines mutierten Virus wurden umgehend die notwendigen Massnahmen getroffen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern», so der Luzerner Kantonsarzt Dr. med. Roger Harstall. In den bisher nachgewiesenen Fällen ergab sich der Verdacht auf eine mögliche Virusmutation entweder über die Befragung im Rahmen des Contact Tracings oder aufgrund von Kontakten zu Indexpersonen mit einer bestätigten Virusmutation.

Präventives und freiwilliges Testen in den Alters- und Pflegeheimen

Seit heute können auf Initiative von Gesundheitsdirektor Guido Graf Luzerner Alters- und Pflegeheime auf freiwilliger Basis Schnelltests beim Personal, den Bewohnerinnen sowie den Besuchern einsetzen.
 
Nach einer Woche werden die gesammelten Erfahrungen ausgewertet und über das weitere Vorgehen entschieden. Die anfallenden Testkosten werden ab 28. Januar 2021 durch den Bund vergütet. Bislang müssen Kosten für Tests bei asymptomatischen Personen entweder vom Kanton (bei Ausbruchsuntersuchungen), den Heimen oder von der getesteten Person selber übernommen werden.

Auch das Luzerner Kantonsspital (Luks) beobachtet die Situation derzeit aufmerksam. Eine breite Testaktion, wie sie gemäss dem «SRF Regionaljournal» am Kantonsspital Nidwalden beim Personal durchgeführt wird, ist derzeit nicht geplant. Sollte es jedoch im Kanton zu einer Ausbreitung einer Corona-Mutation kommen, würde über weitere Massnahmen entschieden, heisst es auf Anfrage.

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