Sex wider Willen – Täter verurteilt

Viel Alkohol, ein Joint und das böse Erwachen

Alkohol in Verbindung mit Marihuana kann eine starke Wechselwirkung haben.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Ein 26-jähriger Ostschweizer ist wegen Schändung vom Kriminalgericht Luzern zu 16 Monaten bedingt verurteilt worden. Nach einem feuchtfröhlichen Abend in einem Luzerner Club hatten der Beschuldigte und seine Kollegen bei der Klägerin übernachtet. Als diese schlief, missbrauchte er sie.

Eine lustige Runde von jungen Leuten im Ausgang. Nachher geht man zu jemand nach Hause, feiert weiter, bis in die frühen Morgenstunden. Am Tag danach sind alle verkatert, aber guter Dinge. So hatte sich eine junge Luzernerin besagten Abend vielleicht vorgestellt. Stattdessen erlebte sie einen bösen Traum, von dem sie sich nicht erholt hat.

Viel Alkohol und ein Joint

Was ist passiert? Im Februar 2011 war die junge Frau mit ihrer Kollegin im Ausgang in Luzern. Ihr Ex-Freund hatte mit zwei ehemaligen Kollegen aus der Rekrutenschule in einem lokalen Club eine Lounge gemietet. Die fünf Männer und Frauen trinken und feiern. Mit dem Ostschweizer, den sie noch nie gesehen hat, unterhält sich die Frau kurz. Jedoch funkt es zwischen ihr und dem anderen Kollegen ihres Ex, die beiden unterhalten sich sehr gut und tanzen.

Nach Mitternacht begibt sich die Gruppe, ohne die Kollegin, in die Wohngemeinschaft der Frau. Die Gruppe raucht einen Joint. Man ist ausgelassen. Gegen vier Uhr gehen alle schlafen. Die Frau, die sich sehr müde fühlt, und ihr neuer Schwarm schlafen auf einem Ecksofa, jeder in einer Ecke. Der Ex und sein früherer RS-Kollege (der Beschuldigte) legen sich im Schlafzimmer der Frau aufs Ohr.

Verkehr mit Schlafender

Gegen 4 bis 5 Uhr erwacht der Beschuldigte, «wobei er sexuelle Lust verspürte», heisst es im Urteil. Er geht auf Fussspitzen ins Wohnzimmer. Dort findet er die schlafende Frau vor, streichelt sie, zieht sie aus, vollzieht sexuelle Handlungen, redet leise mit ihr. Die Frau murmelt, sie schläft. Dann geht er ins Schlafzimmer, holt sich ein Kondom, hat mit ihr Geschlechtsverkehr.

Die Frau wacht durch die Bewegungen auf, merkt, was geschieht. Sie schreit, weckt die anderen. Völlig aufgelöst flüchtet sie ins Badezimmer, wo sie sich auf den Boden kauert und weint. Der verkaterte Mann wird aus der Wohnung gewiesen. Tags darauf schreibt der Beschuldigte der Frau auf Facebook eine Nachricht und entschuldigt sich.

Soweit der Ablauf des Abends. Die Beurteilung der Geschehnisse durch die Beteiligten gingen jedoch diametral auseinander, schreibt das Gericht. Die Verhandlung fand im Mai vor dem Kriminalgericht statt. Während der Mann aussagte, der Sex sei einvernehmlich gewesen, hielt die Privatklägerin daran fest, dass sie die ganze Zeit geschlafen habe. Alle Zeugen sagten aus, dass es zwischen den beiden während des Abends keinerlei erkennbare Annäherungen gab. Er behauptete das Gegenteil. Eine Schutzbehauptung, so das Gericht.

«Enthemmt und ausgelassen»

Eine Rolle bei der Urteilsfindung spielte das Verhalten der Frau und die Reaktionen nach dem Vorfall. Ein toxikologisches Gutachten bestätigte, dass sie eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille hatte. «Ein Promillewert, der zur Enthemmtheit und Ausgelassenheit führt, jedoch nicht zu einem eigentlichen Rauschzustand.» Dieser Wert, zusammen mit dem Marihuana, könne jedoch durch die Wechselwirkung ein sehr schnelles Einschlafen bewirken. Ebenso von Zeugen bestätigt wurde die heftige emotionale Reaktion der Frau nach dem Vorfall. Der Beschuldigte sagte, die Privatklägerin habe für ihn unmissverständlicherweise sehr «extrem» reagiert. Später meldete sich die Frau bei der Opferhilfestelle und der Polizei.

«Mittelschweres Verschulden»

Das Gericht beurteilt das Tatverschulden des Mannes als «mittelschwer». Der Grund: Er sei beim Geschlechtsverkehr «sehr behutsam» gewesen, habe ein Kondom benutzt und der Frau «keine Verletzungen oder Schmerzen zugefügt. «Der Missbrauch dauerte nicht sehr lange», heisst es im Urteil.

Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Mann nicht mit direktem Vorsatz, sondern eventualvorsätzlich handelte und selber alkoholisiert und bekifft war. Seine fehlende Einsicht wiederum wirkte sich nachteilig für ihn aus.

Das Kriminalgericht schreibt zur Wertung der Tat, der Beschuldigte habe sehr egoistisch und triebgesteuert gehandelt, die Gastfreundschaft der Klägerin schamlos ausgenutzt und diese zwecks Befriedigung seiner Gelüste in Anwesenheit anderer sexuell missbraucht.

16 Monate bedingt mit Probezeit

Das Gericht hat die Aussagen der Frau als nachvollziehbarer und glaubhafter beurteilt als die Schilderung des Mannes. Es hat den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten bedingt verurteilt, unter Anrechnung von einem Tag Haft und mit einer Probezeit von zwei Jahren, in der er sich nichts zuschulden kommen lassen darf. Zudem muss er der Klägerin 3000 Franken als Genugtuung bezahlen – die verlangte Summe von 10’000 Franken wurde als übersetzt bezeichnet.

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