Umstrittener Obhutsentzug durch Luzerner Behörden

Verzweifelte Mutter kämpft um ihre Kinder

Bis ein vollstreckbares Urteil für einen Obhutsentzug vorliegt, können je nach Einzelfall Monate oder sogar Jahre verstreichen. Im Fall von Marina sind bis jetzt mehr als drei Monate vergangen. (Bild: mag)

Mitte Januar nahm die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Luzern einer 37-jährigen alleinerziehenden Mutter ihre beiden Kinder weg. Sie seien massiv gefährdet und müssten umgehend fremdplatziert werden, befanden die Behörden. Unerklärlich, findet die Mutter. Ein Gutachter wirft der Behörde gar krasses Fehlverhalten vor und spricht von einem Skandal.

Unsanft reisst die Türglocke Marina* aus dem Schlaf. Sie steht leise auf, um ihre beiden neben ihr liegenden Kinder nicht zu wecken. Nikola* ist fünf Jahre alt, Mario* drei. Als sie die Türe öffnet, betreten drei Beamte der Luzerner Polizei die Wohnung. Draussen ist es, an diesem frühen Samstagmorgen im Januar, noch dunkel. Die Polizeibeamten begleiten Marina in die Küche. Ein Beamter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Stadt Luzern stösst dazu und legt Marina zwei vorsorgliche Verfügungen vor. Die KESB entzieht die beiden Kinder ihrer Obhut.

Gleichzeitig wecken zwei weitere Personen die Kinder, packen beliebig mehrere Kleidungsstücke und Spielsachen zusammen und führen die Geschwister weg. Marina ist von der Situation völlig überrascht – fühlt sich überfallen. Von ihren Kindern kann sich die 37-Jährige nicht mehr verabschieden. Sie stelle für die Kinder eine Gefahr dar, erklärt der Beamte der KESB der alleinerziehenden Mutter. Marina weigert sich, die vorgelegten Papiere zu unterzeichnen und sich von den Polizeibeamten in die Akutpsychiatrie begleiten zu lassen. Stattdessen wird eine Notfallpsychiaterin gerufen.

Massive Vorwürfe an die Behörden

Marina wehrt sich bis heute mit allen Mitteln gegen den Obhutsentzug. Sie ist der Meinung, dieser sei zu Unrecht erfolgt. Die Mutter hat deshalb auch umgehend einen Anwalt eingeschaltet. Dazu wird sie von ihren Eltern unterstützt. Wiederholt hat sie sich bei den zuständigen Behörden gemeldet und versucht, ihre Kinder zurück zu erhalten. Marina bleibt dabei, dass sie für ihre Kinder keine Gefahr darstellt und mit der Betreuung keine Mühe hat. Bisher ohne Erfolg.

Entwicklung der Zahl der Obhutsentzüge

Die Zahl der Obhutsentzüge in der Stadt Luzern befinde sich im Vergleich mit anderen Schweizer Städten im Mittelfeld, teilt die zuständige KESB Stadt Luzern mit. Konkrete Zahlen werden nicht genannt. Ein Obhutsentzug werde dann durchgeführt, wenn die Behörde der Gefährdung eines Kindes nicht mehr auf eine andere Weise begegnen könne – die Eltern mit der Erziehung und Betreuung ihres Kindes massiv überfordert seien. Das letzte Mittel der Behörde wäre der Entzug des Sorgerechts.

Zur Routine wird der Vollzug solcher angeordneter Massnahmen nie. Zu stark ist der Eingriff ins Leben und die Privatsphäre der betroffenen Personen, zu viele Emotionen werden vor Ort geweckt – Fassungslosigkeit, Überraschung und Wut gehören auch dazu.

Per Ende 2012 bestanden im Kanton Luzern 1'463 Beistandschaften für Kinder. Im Zusammenhang mit einem Obhutsentzug bestanden 222 Massnahmen. 353 Beistandschaften und 93 Obhutsentzüge wurden im Jahre 2012 neu angeordnet.

Ihre Vorwürfe an die Behörden sind gravierend: Die KESB habe die Abklärungen mangelhaft durchgeführt. Die Kinderpsychiatrische Therapiestation und Tagesklinik (KPS) in Kriens, in der Nikola untergebracht ist, verdrehe Tatsachen. Ausserdem erstelle sie für ihren Sohn absichtlich keinen Abklärungsbericht und habe die Gefährdungsmeldung bei der KESB ohne Grund gemacht. Das Wohl der Kinder stehe nicht im Vordergrund, stellt die Mutter weiter fest.

Der Beiständin ihrer Kinder, die zur Abteilung «Kinder Jugend Familie» der Stadt Luzern gehört, sowie den beiden behördlichen Institutionen KESB und KPS wirft Marina vor, trotz gegenteiliger Fakten an ihren verordneten Massnahmen festzuhalten. Ihr Anwalt ergänzt, es entstehe der Eindruck, die zuständigen Institutionen verfolgten teilweise eigene Interessen.

KESB reicht Fall weiter

Die KESB ist eine neue Behörde und muss den neu geschaffenen Gesetzesrahmen noch ausloten. Dennoch mehrten sich im zweiten Jahr ihres Bestehens kritische Medienberichte. Vorwürfe von Willkür bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde machen die Runde. Die «Rundschau» kritisierte die KESB der Stadt Luzern in einem Beitrag bereits im Januar 2013 einmal, damals aufgrund der Fremdplatzierung von Kindern bei Strenggläubigen.

Bei Betroffenen lösen solche Fälle Ohnmacht oder Verzweiflung aus. So auch bei Marina. Die KESB hat den Fall in der Zwischenzeit ans Bezirksgericht weitergereicht. Zu den Gründen sagt die Präsidentin der KESB Stadt Luzern einzig, dass das Bezirksgericht aufgrund des laufenden Scheidungsverfahrens für den Fall zuständig sei. Eine unabhängige Seite hat den Obhutsentzug – auch mehr als drei Monate nach dem Vollzug – immer noch nicht überprüft.

Auch für den fünfjährigen Nikola, der in der KPS fremdplatziert wurde, fehlt nach wie vor eine abschliessende Diagnose. Zudem halten die Behörden trotz eines fachärztlichen Referenzschreibens eines Psychiaters aus Zürich, das zentral+ vorliegt und das Marina entlastet, an ihren Massnahmen fest. Der Psychiater, der über mehrere Jahrzehnte Berufserfahrung verfügt, attestiert der Mutter einen einwandfreien Gesundheitszustand. Bereits die beim Obhutsentzug gerufene Notfallpsychiaterin meinte Mitte Januar, dass Marina weder sich selbst noch Dritte gefährde und nicht hospitalisiert werden müsse.

Prügel und Drohungen

Rückblende einer tragischen Geschichte, die auf Missverständnissen, Uneinsichtigkeit und Verzweiflung basiert: Sie beginnt im Juni 2010. Nachdem ihr Mann Marinas Angaben zufolge gewalttätig wird, sie vor den beiden Kindern schlägt und schwere Drohungen ausspricht, trennt sie sich von ihm. Marina begibt sich freiwillig in eine psychologische Behandlung, die ihr von der Opferberatung angeboten wird. Im entsprechenden Strafverfahren wird der Vater der beiden Kinder Nikola und Mario verurteilt. Das Scheidungsverfahren ist bis heute hängig. Für die beiden Kinder wird 2011 aber eine Beistandschaft errichtet, damit die regelmässigen Besuche der Kinder bei ihrem Vater und die Übergaben zwischen den Elternteilen kontrolliert ablaufen.

Im August 2012 kommt es erneut zu einem Vorfall. Während die Söhne beim Vater weilen, soll dieser den jüngeren Sohn Mario mit einer Zigarette verbrannt haben. «Der damalige Beistand hat den Vorfall nicht ernst genommen», sagt Marinas Anwalt rückblickend. Er soll die Verbrennungen für Mückenstiche gehalten haben. Marina sagt ihrerseits: «Der Austausch mit dem Beistand hat nicht funktioniert.» Darauf erfolgte ein Beistandswechsel. Marina zeigt ihren Mann im Zusammenhang mit dem Vorfall auch an. Die Staatsanwaltschaft spricht den Vater schuldig. Dieser erhebt jedoch Einspruch. Das Bezirksgericht kann als nächste Instanz die Schuld nicht beweisen und muss im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten entscheiden – es spricht den Vater frei.

«Der damalige Beistand hat den Vorfall nicht ernst genommen.»

Marina*

Gleichzeitig bittet die Mutter bei den Behörden um fachkundige Traumabegleitung für sich und die beiden Kinder. Eine medizinische Behandlung erfolgt nicht. Die Kinderärztin der Geschwister meldet diese daraufhin beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) des Kantons Luzern. Dieser ist auch für die Kinderpsychiatrische Therapiestation und die Tagesklinik in Kriens zuständig. Einen Termin erhält Marina erst im November 2013 – ein Jahr später also.

Sohn fällt im Kindergarten negativ auf…

Nikola, der ältere Sohn, besucht ab August 2013 den Kindergarten. Es kommt zu Zwischenfällen. Er soll die Regeln nicht befolgen, aufgetragene Arbeiten nur widerwillig entgegennehmen und den Kontakt mit den Lehrpersonen verweigern, heisst es in einem Zwischenbericht der Kinder- und Jugendpsychiatrie von Anfang April 2014. Bei einem Gespräch sind sich sowohl die Schulleitung, die Kindergärtnerin sowie die Beiständin einig, dass Nikola «aktuell im Kindergarten nicht mehr tragbar sei und es eine umfassende Abklärung brauche». Weiter heisst es in der später von der Kinderpsychiatrischen Therapiestation und Tagesklinik (KPS) gemachten Gefährdungsmeldung: «Nikola habe Schwierigkeiten mit den anderen Kindern, sei impulsiv, benötige eine 1:1-Betreuung und bringe sich selbst immer wieder in Gefahr.»

Es kommt deshalb bereits vor dem seit Längerem vereinbarten November-Termin schon im Oktober 2013 zu einem Vorgespräch beim KJPD. Ab Mitte November besucht Nikola nicht mehr den Kindergarten, sondern die Tagesklinik in Kriens. Nikolas Verhalten bleibt auffällig: Gemäss dem Zwischenbericht der KPS kommt es zu «Wutanfällen mit lautem Schreien, Toben, Weinen und ausfälligem Verhalten gegenüber den Betreuungspersonen.»

…und besucht fortan die Tagesklinik

Seine Mutter Marina kann sich nicht mit dieser Lösung anfreunden. Dennoch kooperiert sie und gibt ihr Einverständnis zu einem teilstationären Aufenthalt ihres Sohnes in der Tagesklinik.

Bei einem Standortgespräch in der KPS Mitte Januar eskaliert die Situation. Marina soll «die meiste Zeit über sehr erregt» gewesen sein. Laut der Gefährdungsmeldung äussert die Mutter Vorwürfe und Schuldzuweisungen. Das Gespräch kann nicht ruhig beendet werden.

Lesen Sie auf der nächsten Seite wie der Obhutsentzug erst misslingt

Der erste Obhutsentzug misslingt

Bei den zuständigen Behörden läuten die Alarmglocken. Sie zweifeln an der psychischen Verfassung der Mutter. In der Vorsorglichen Verfügung, die zentral+ vorliegt, heisst es, die Mutter zeige psychische Auffälligkeiten. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie führt in ihrer Gefährdungsmeldung über Marina aus: «Der Realitätsbezug ist eingeschränkt, sie verdreht Tatsachen, ist nur ungenügend zeitlich orientiert, wirkt wahnhaft. […] Es besteht ein massives Misstrauen allen in den Fall involvierten Personen gegenüber.»

Zusammengefasst kommt die KESB nach dem Standortgespräch zum Schluss, dass die Mutter in diesem Zustand nicht in der Lage sei, sich um ihre Kinder zu kümmern. «Eine Kurzschlusshandlung mit Eigen- und Fremdgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.»

Zwei Tage nach dem Gespräch und einen Tag nach der beschriebenen Einschätzung handeln die Behörden. Erst kommt die Gefährdungsmeldung durch die Luzerner Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die KESB will noch am selben Abend den superprovisorischen Obhutsentzug durchführen. Dieser misslingt, da Marina mit ihren beiden Kindern am Einkaufen ist.

KESB trennt Geschwister

Nur rund zwölf Stunden später gelingt das Vorhaben. «Die Kinder wurden auf die grässlichste Art von mir und voneinander gerissen, ohne jegliche Vorwarnung», sagt Marina aufgewühlt. Die KESB sowie die Beiständin lassen Marina über diese anstehende Massnahme im Voraus im Ungewissen.

Mario, der jüngere der beiden Geschwister, wird bei einer Pflegefamilie im Kanton Aargau fremdplatziert. Er darf mittlerweile einmal in der Woche eine Waldspielgruppe besuchen. Nikola, der zuvor bereits die Tagesklinik der KPS in Kriens besuchte, wird in die geschlossene Therapiestation verlegt. Seit diesem Zeitpunkt leide er unter Augenproblemen, Depressions- und Entfremdungssymptomen, sagt Marina. Es fehle Nikola in der KPS an Bewegungsmöglichkeiten. Und er müsse meistens als Einziger über das Wochenende auf der Station bleiben, auf der es keine anderen Kinder in seinem Alter gebe.

Der Austausch der Kinder zwischen den beiden Elternteilen fand jeweils im Bereich der Luzerner Pauluskirche statt. (mag)

Der Austausch der Kinder zwischen den beiden Elternteilen fand jeweils im Bereich der Luzerner Pauluskirche statt. (mag)

(Bild: mag)

Behörden nehmen keine Stellung

Marina kämpft seit dem Obhutsentzug dafür, ihre Kinder zurückzuerhalten. Der Zürcher Psychiater, der Marina fachärztlich begutachtet, attestiert ihr in seinem Referenzschreiben nicht nur einen einwandfreien Gesundheitszustand. Er kritisiert im Gutachten überdies die ungeheuerlichen und verdrehten Anschuldigungen an Marina sowie das Vorgehen der zuständigen Behörden auf massivste Art und Weise. Zitiert wollte der Psychiater nicht werden.

Zudem äussert der Gutachter massive Zweifel an den Abklärungen der Behörden. Die gleiche Meinung vertritt Marina zufolge auch die Luzerner Fachpsychologin für Psychotherapie, bei der sie seit 2010 in Behandlung ist.

Die Behörden wollten zu den geäusserten Vorwürfen keine Stellung nehmen. Sie begründen dies mit ihrer Schweigepflicht. Der zuständige Bezirksrichter, der den Fall Ende Februar von der KESB übernommen hat, darf aufgrund des laufenden Verfahrens ebenfalls keine Auskunft geben.

«Die Dauer erscheint mir grundsätzlich nicht aussergewöhnlich.»

Christophe Herzig, Rechtsanwalt und Dozent der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

Weshalb auch über drei Monate nach dem superprovisorischen Obhutsentzug noch kein definitiver Entscheid bezüglich Obhutsentzug der KESB gefällt wurde, bleibt deshalb unklar. «Die Dauer erscheint mir grundsätzlich nicht aussergewöhnlich», sagt aber Christophe Herzig, Rechtsanwalt und Dozent der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit.

Marina wird nach dem Obhutsentzug laut eigenen Angaben Anfang Februar von der KESB angehört. Diese entscheidet, am Obhutsentzug festzuhalten und erlässt eine vorsorgliche Massnahme. Ein psychiatrisches Gutachten zu Marina, das von der zuständigen Behörde in Auftrag gegeben werden müsste, steht bis heute aus. «Da die vorsorgliche Massnahme angefochten werden kann, ist man den Behörden nicht ‹schutzlos ausgeliefert›», erklärt Herzig. Die Frage, ob die Kinder endgültig fremdplatziert oder zurück in die Obhut ihrer Mutter gegeben werden, bleibt aber weiterhin offen.

Urteil kann erst nach Jahren vorliegen

Nach dem Gesetz ist in erster Linie die KESB für die Anordnung von Kindesschutzmassnahmen zuständig. «Läuft gleichzeitig beispielsweise ein Scheidungsverfahren, so ist grundsätzlich das entsprechende Zivilgericht für die Anordnung von Kindesschutzmassnahmen zuständig», führt Christophe Herzig aus. Die KESB sei jedoch befugt, ein vor dem gerichtlichen Verfahren eingeleitetes Kindesschutzverfahren weiterzuführen.

«Bis ein vollstreckbares Urteil vorliegt, können je nach Einzelfall Monate oder sogar Jahre verstreichen», sagt Herzig weiter. Zu Bedenken sei aber, dass die Behörden entsprechende vorsorgliche Massnahmen grundsätzlich nur bei zeitlicher Dringlichkeit anordnen dürften und diese stets verhältnismässig sein müssten.

Besuchsrecht entzogen

Marina ist sich sicher, dass die Gefährdungsmeldung, die alles auslöste, auf Missverständnissen beruht. Sie kämpft um ihre Kinder, insistiert immer wieder bei den zuständigen Behörden. Dieser Kampf um die Kinder werde von der KESB negativ ausgelegt, meint ihr Anwalt. Ein möglicher Hinweis darauf: Ende Februar wurde Marina zwischenzeitlich sogar das Besuchsrecht für Nikola in der KPS entzogen.

«Der Umgang mit Marina ist nicht einfach», sagt auch ihr Anwalt. Er ergänzt, ihre resolute Art komme bei den involvierten Institutionen nicht überall gut an, sei aber in dieser Notsituation legitim. In einem anderen Punkt gibt es dagegen kein Abwägen: «Meine Klientin hat keine psychischen Auffälligkeiten. Das bestätigt ihr Gutachten.» Zudem habe bereits vor dem Erlass der Massnahmen ein gutes und funktionierendes Beziehungs- und Betreuungsnetz bestanden.

Handeln KESB und KPS willkürlich?

Zur aktuellen Situation sagt der Anwalt von Marina: «Schlimm ist, dass die Beiständin trotz Gutachten auf einer psychologischen Abklärung beharrt.» Er vermutet, dass dies daran liegt, dass die Grundlagen für die getroffenen Massnahmen bei den Behörden fehlen. Der superprovisorisch verfügte Entzug der Obhut und die Fremdplatzierung der Kinder erfolgte, ohne dass zeitliche Dringlichkeit bestanden hätte, so der Anwalt.

Ende April hat das Bezirksgericht nun einen Entscheid gefällt – allerdings nicht bezüglich der Notwendigkeit und Angemessenheit des Obhutsentzugs. Stattdessen hat die richterliche Behörde eine neue superprovisorische Massnahme verfügt: Der Obhutsentzug wird aufrechterhalten, die Erziehungsfähigkeit von Marina muss durch einen Gutachter abgeklärt werden, Nikola besucht weiterhin die KPS, wird aber in eine Notpflegefamilie umplatziert. Ab Sommer sollen die Geschwister dann bei einer neuen Pflegefamilie im Emmental gemeinsam untergebracht werden. Das Gericht gab diesen Anträgen statt. Bevor der definitive Entscheid dazu gefällt wird, will das Gericht vorgänig Marina und den Vater der Kinder anhören.

Aktuell sieht Marina ihre Kinder einmal pro Woche während einer Stunde. Die Treffen finden in den Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendschutzes der Stadt Luzern statt. Die beiden Geschwister sehen sich zusätzlich jeweils an einem weiteren Tag in der KPS in Kriens. Marina sagt: «Man fragt sich was läuft, fragt nach, bittet, wird ignoriert und im Dunkeln gelassen.»

* Namen der Redaktion bekannt

Unmittelbare Abklärungen sind zwingend

Ein Obhutsentzug wird «superprovisorisch» durchgeführt, wenn die Situation durch die KESB als nicht mehr verantwortbar und besonders dringlich eingeschätzt wird. Es handelt sich dabei um einen notfallmässigen und schweren Eingriff ins Familien- und Privatleben. Die zwingenden Abklärungen müssen unmittelbar im Anschluss erfolgen. In der Stadt Luzern sollen die Anhörungen innerhalb von fünf Tagen erfolgen. Dabei wird das Umfeld der betroffenen Personen immer miteinbezogen.

Damit ein Obhutsentzug überhaupt möglich ist, muss eine Gefährdungsmeldung vorliegen. Darauf klären die Behörden ab, welche Gefährdung für die betroffene Person oder das betroffene Kind besteht. Ein Obhutsentzug kommt per Gesetz nur dann in Frage, wenn der Gefährdung des Kindes nicht anders begegnet werden kann.

Das Ziel der KESB bei Kindern und Jugendlichen ist es, diese in ihrer Umgebung zu belassen und mit anderen Mitteln die Gefährdung abzuwenden. Wo dies nicht gelingt, wird eine Fremdplatzierung in Betracht gezogen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von Johanna Spyri
    Johanna Spyri, 16.02.2015, 21:58 Uhr

    Die KESB beschneidet nicht nur allenistehende Mütter und deren Kinder die «sowieso selberschuld» sind, sondern auch Paare, Familien die aus irgendeinem Grund nicht gut genug zu sein scheinen… Willkür sei Dank gibt es genug junge und alte Menschen mit oder ohne Kinder die irgenwann dann auch dran kommen können. Wenn man sich an die KESB mit einer Beschwerde gegen die KESB wendet, wird die ja sowieso abgewiesen, danach gibt es genug Gerichte zu durchlaufen, während die KESB munter weitermachen kann… Die Mantra: «wird schon alles seine Richtigkeit haben, sonst wär die KESB ja nicht involviert,» bestätigt ja nur was Milgram Eksperiment schon 1961 bewiesen hat, deshalb auch die hypnotisierende Betonung auf angeblicher Fachbehörde, Fachmännern und Fachfrauen, die dazu noch ganz praktisch die Löhne derselben ständig hochkurbeln im Vergleich zur früheren Vormundschaftsbehörde, die eigentlich auch auf dieselbe Art und Weise operierte. Wer schützt uns vor der KESB?

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Markus Betschart
    Markus Betschart, 22.01.2015, 21:18 Uhr

    wenn verschiedene fachleute bei einem 5jährigen kind auf die idee kommen, dass es notwendig ein knabe in die kinderpsychiatrie einzuweisen so fällt dies nicht vom himmel. keine pädagogin schickt einfach so ein kind in die psychiatrie und abgesehen davon ist die kindeerpsychiatrie meist voll ausgelastet. blindlings der argumentation der mutter zu folgen ist völlig fahrläsig, kurzsichtig und nicht im interesse der kinder. es scheint mir ein hobby zu sein von journalisten gegen die kesb zu schiessen. die kesb mitarbeitenden sind menschen und keine roboter und haben tagtäglich zu beurteilen wer gefärdet ist. interveniert die kesb nicht und es passiert etwas ist die kesb schuld, interveniert sie und es passiert dannach etwas ist sie wiederum schuld. es wäre an der zeit, dass sich journalisten wirklich mit den inhalten der kesb auseinandersetzen und nicht mainstreammässig ihre artikel verfassen!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon