«Zweifellos zumutbar», finden die Richterinnen

Verwaltungsgericht Zug stützt Quarantäne-Praxis der Schulen

Wer sich nicht testen lassen will, muss in Quarantäne, wenn ein Klassenkamerad an Covid erkrankt – so will es das Verwaltungsgericht Zug. (Bild: Adobe Stock)

Zuerst wehrte sich ein Zuger Elternpaar gegen die wöchentlichen Corona-Tests. Und dann dagegen, dass die Tochter für zehn Tage in die Quarantäne sollte, weil sich ein Klassengspändli angesteckt hatte. Das Verwaltungsgericht Zug erteilt ihnen nun eine Absage.

An Zuger Schulen werden ab der Sekundarstufe seit Februar zweimal wöchentlich Speicheltests durchgeführt, um die Ausbreitung des Coronavirus frühzeitig einzudämmen. Wer nicht mitmacht, muss zehn Tage in Quarantäne, wenn in der Klasse jemand positiv getestet wurde (zentralplus berichtete). Um vom Obligatorium ausgenommen zu werden, müssen die Eltern ein Formular unterzeichnen. Explizit heisst es darin: «Es besteht kein Anspruch auf Fernunterricht.»

Die Mutter einer 14-jährigen Zugerin wollte das nicht gelten lassen. Kurzerhand durchstrich sie im März 2021 die Passage und schrieb von Hand auf den Zettel: «Ich verwahre mich dagegen, dass meine Tochter wegen der Nichtteilnahme am Reihentest in irgendeiner Form benachteiligt wird.»

Kaum zwei Wochen später wurde eine Mitschülerin positiv auf das Coronavirus getestet und der Kantonsarzt ordnete wie angekündigt die Quarantäne an. Postwendend erhoben die Eltern Beschwerde und verlangten, dass die Tochter sofort wieder am Unterricht teilnehmen darf. Die Verfügung des Amts für Gesundheit sei eine «Bestrafung» des Mädchens. Sie sei ihrer «verfassungsmässigen Rechte» beraubt worden.

Eltern zweifeln Testergebnis an

Die Quarantäne wird von den Eltern als «rechtswidrig und unverhältnismässig» bezeichnet, weil die Tochter keinen engen Kontakt zu der Mitschülerin hätte. Sie gehöre nicht ihrem engen Freundeskreis an. Sie hätten gerade mal innerhalb von zwei Tagen vier Lektionen à 45 Minuten im gleichen Schulzimmer verbracht. Es hätten aber weder Gruppenarbeiten noch Turnunterricht stattgefunden. Zudem sitze die Tochter jeweils mindestens drei bis vier Meter von der positiv getesteten Person entfernt.

Weiter zweifelten die Eltern die Zuverlässigkeit der PCR-Tests im Allgemeinen an. Dass die Mitschülerin erkrankt sei, könne daher «nur vermutet» werden.

Die Eltern forderten den Kantonsarzt deshalb auf, zu beweisen, dass die Tochter «krank oder infektiös» sei. Und zwar mittels PCR- oder Spucktest.

Verwaltungsgericht Zug weist auf Übertragung durch Aerosole hin

Das Amt für Gesundheit hatte für diese Argumente kein Gehör. Es betonte, dass die PCR-Tests seit Beginn der Pandemie für den Nachweis des Coronavirus eingesetzt werden und den «Goldstandard» für die Diagnostik erfüllen.

Im Schulkontext könne man nicht ausschliessen, dass sich das Coronavirus durch Aerosole auf im gleichen Zimmer befindliche Personen übertrage. Dies auch, wenn ein strenges Konzept eingehalten werde. Deshalb habe der Kantonsarzt den Kontakt der Beschwerdeführerin zu der positiv getesteten Schülerin als eng eingestuft.

Effektives Mittel gegen die Pandemie

Was den geforderten «Krankheitsbeweis» angeht, so betont das Verwaltungsgericht Zug, dass ein solcher «gar nicht erforderlich ist». Die Infektion müsse einzig bei der positiv getesteten Mitschülerin bestätigt oder wahrscheinlich sein. «Auf die Ansteckung oder Nichtansteckung der Beschwerdeführerin selber kommt es nicht an», heisst es im Urteil.

Die Anordnung der Quarantäne sei ein effektives Mittel zur Bekämpfung einer übertragbaren Krankheit und somit rechtmässig.

Mädchen hatte Zugang zum Unterrichtsstoff

Was die Verletzung des Anspruchs auf Grundschulunterricht im Sinne der Bundesverfassung angeht, so erteilt das Verwaltungsgericht Zug den Eltern ebenfalls eine Absage. Dieser wird verletzt, wenn die «Ausbildung des Kindes in einem Masse eingeschränkt wird, dass die Chancengleichheit nicht mehr gewahrt ist», so das Gericht. Oder wenn das Kind Lerninhalte nicht vermittelt erhält, die in der hiesigen Wertordnung als unverzichtbar gelten.

Die Quarantäne würde tatsächlich einen schweren Eingriff in das Recht auf den Schulunterricht darstellen, wenn der 14-Jährigen der Zugang zum Unterrichtsstoff gänzlich verwehrt und dies über lange Zeit dauern würde. Aber: Schülerinnen in der Quarantäne erhalten Aufgaben und Aufträge, wie wenn sie aus anderen Gründen fehlen würden.

«Dadurch wird der Zugang zum Unterrichtsstoff seitens der Schule gewährleistet. In diesem Zusammenhang erscheint plausibel, dass, je älter ein Schüler ist, ihm umso mehr selbständige Arbeit und somit selbständiges Aneignen von Wissen zugemutet werden kann», schreibt das Verwaltungsgericht Zug in seinem Urteil.

Sieben Tage schulfrei macht noch keine Grundrechtsverletzung

Bei der vorliegend fast 15-jährigen Beschwerdeführerin sollte das Fehlen im Unterricht während sieben Schultagen keine entscheidende Auswirkung auf die Leistung und die erworbenen Kenntnisse haben. Der Eingriff ins Recht auf Schulbildung sei zudem verhältnismässig, weil keine milderen Mittel – etwa eine Maskenpflicht – die Ansteckungsgefahr gleich stark mindern.

«Im Übrigen sind die Behauptungen der Beschwerdeführerin, sie sei kerngesund und stelle kein Ansteckungsrisiko für die anderen dar, medizinisch in keiner Weise belegt», so das Verwaltungsgericht Zug weiter. Vor dem Hintergrund der Wichtigkeit der Pandemieeindämmung sei die Quarantäne «zweifellos zumutbar».

Das Verwaltungsgericht hat übrigens darauf verzichtet, den Eltern die Gerichtskosten in Rechnung zu stellen. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


3 Kommentare
  • Profilfoto von Werthmueller
    Werthmueller, 27.12.2021, 09:54 Uhr

    Masken, Abstand, pcr-Test, Spucktest, Quarantäne usw. – seit Corona meinen unzählige Laien, sie hätten in Sachen Viren die Weisheit mit Löffeln gefressen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Werni
    Werni, 27.12.2021, 08:32 Uhr

    Wenn renitente Eltern auf verfilzte Gerichte treffen, als Nebenschauspieler der medienstar Hauri. Ich hole mir mal das Popcorn.

    👍1Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Alain
    Alain, 27.12.2021, 06:59 Uhr

    Der Unlogik dieser Eltern kann ich nur schwer folgen. Haben die Überhaupt eine Meinung, oder wird die Meinung für jede einzelne Massnahme frei erfunden (auch wenn direkt zuvor die gegenteilige Meinung vertreten worden ist) um sich maximal querstellen zu können?

    👍1Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon