Nach Abstimmungs-Chaos in Menzingen

Verwaltungsgericht rügt Zuger Regierungsrat

Auch hier wohnen Zuger: Im 1423 erbauten Haus in der Hauptstrasse 6 in Menzingen.

(Bild: Google Streetview)

In Menzingen wurde vor Jahresfrist über eine Tempo-30-Zone gestritten. Es kam zu einer mehrfach wiederholten Abstimmung. Doch nicht dies kritisiert das Zuger Verwaltungsgericht, sondern wie mit der Affäre im Nachhinein umgegangen wurde. Die Zuger Regierung verweigerte berechtigten Beschwerdeführern das rechtliche Gehor.

29. November 2017, Klosterdorf Menzingen. An der Gemeindeversammlung wird über Tempo 30 gerungen und über ein Verkehrsgutachten dazu abgestimmt. Die erste Abstimmung endet mit 126 Nein zu 123 Ja denkbar knapp. Die Nachzählung wird beantragt, doch der Gemeindepräsident Peter Dittli (FDP) lässt nochmals abstimmen.

Die zweite Abstimmung erbigt 122 zu 133 – ein leichtes Nein. Nun lässt der inziwschen abgewählte Gemeindepräsident von Menzingen noch mal abstimmen: Jetzt steht es 128 zu 128 – Unentschieden. Dittli verschiebt das Traktandum auf die nächste Gemeindeversammlung. 

Regierung sagt Ja, aber

Gegen dieses Vorgehen beschwerten sich SVP und FDP sowie deren Präsidenten Niklaus Elsener und Thomas Magnusson beim Regierungsrat. Sie verlangten, dass die erste Abstimmung gewertet werde. Die Wiederholung der Abstimmung sei nicht rechtens gewesen.

Der Regierungsrat gab ihnen grösstenteils recht, erklärte die erste Abstimmung dennoch nicht für gültig. Zwar gelte auch ein knappes Abstimmungsresultat an sich, ein Antrag während der Gemeidneversammlung, der zur Wiederholung der Abstimmung führte, sei indes von der Vesammlung nicht abgewiesen worden. Was am Ende zur Verschiebung des Geschäftes führte.

Ortsparteien dürfen sich beschweren

Elsener und die SVP zogen das Urteil weiter. Wie die «Zuger Zeitung» am Samstag berichtete, gab ihnen das Zuger Verwaltungsgericht insofern recht, als es die Regierung rügte, Elsener das rechtliche Gehör in dieser Sache verweigert zu haben, und der SVP die Beschwerdefähigkeit in der Sache aberkannt zu haben.

Politische Parteien seien zur Beschwerdeerhebung in Stimmrechtssachen befugt, die Verletzung des rechtlichen Gehörs von Elsener sei ein grober Verfahrensfehler, urteilte das Gericht.

Keinen Einfluss hat das Urteil auf den Kern der Sache, den Streit um Tempo 30 in Menzingen.

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