Demnächst Anhörung beim Bischof

Verurteilter Seelsorger reicht Strafbefehl ein

Der Gefängnis-Seelsorger des Krienser Grosshof ist wegen Begünstigung und versuchter sexueller Handlungen verurteilt worden. Nun hat er beim Bischof seinen Strafbefehl eingereicht – es kommt zur Anhörung.

Weil er den Boten spielte und zudem von einer Gefängnisinsassin Sex verlangte, wurde ein Seelsorger der Luzerner Haftanstalt Grosshof in Kriens zu einer Geldstrafe verurteilt. Er wurde wegen mehrfacher Begünstigung und versuchter sexueller Handlungen verurteilt. Der Mann wurde vom kirchlichen Dienst per sofort freigestellt, erhält aber weiterhin Lohn (zentralplus berichtete).

Nun hat der Seelsorger den Strafbefehl bei Felix Gmür, Bischof von Basel, eingereicht. Das bestätigt Hansruedi Huber, Sprecher des Bistums Basel, gegenüber der «Luzerner Zeitung». Es werde demnächst zu einer Anhörung kommen, dann werde der Bischof über Sanktionen entscheiden.

Die Sanktionen liegen aber nicht im alleinigen Ermessen des Bistums, so die LZ. Arbeitsrechtlichen Fragen würden durch die Kirchgemeinde als Arbeitgeberin geregelt, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erfolge in der Regel in enger Absprache.

«Bei schweren Konflikten, die zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, arbeiten in der Regel Arbeitgeber und Bischof eng zusammen», sagt Hansruedi Huber. Wenn der Bischof aufgrund einer Kirchenstrafe die Ernennung entziehe, sei auch die Basis für das Arbeitsverhältnis erloschen.

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