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Der Kanton Zug plant an seinem Velonetz der Zukunft. Eine wichtige Rolle spielen Bike-Routen im Wald. Nun stehen wichtige Entscheide an.
Heute hat der Kanton Zug ein Velowegnetz mit einer Länge von 255 Kilometern. Viel, könnte man sagen. Es soll jedoch deutlich ausgebaut werden (zentralplus berichtete).
Vor allem will Zug künftig streng zwischen Alltagsnetz und Freizeitnetz trennen. Zu Letzterem gehören einerseits die heutigen «Velo-Routen» und dazu neue «Bike-Routen». Diese aber sorgen für Debatten im Kanton.
Im Herbst 2023 legte der Kanton seine Pläne für neue Wege und Routen zur Mitwirkung auf. Rund 170 Stellungnahmen von Grundeigentümerschaften, Parteien, Organisationen, Gemeinden und Privaten gingen ein.
So beschreibt es die Regierung in einem neuen Bericht und Antrag, der am Donnerstag in den Kantonsrat kommt. Darin beschreibt der Regierungsrat, wie mit den Eingaben umgegangen wurde. Und bittet das Parlament, den neuen Entwurf zur Anpassung des kantonalen Richtplans zum Veloverkehr in die Kommission zu schicken.
Das Wichtigste aus der Mitwirkung
In der Mitwirkung zeigte sich laut der Exekutive folgendes:
- Die Gemeinden stimmten dem Velowegnetz grossmehrheitlich zu, wollten aber einen grösseren eigenen «Ermessensspielraum»
- Veloorganisationen wie Pro Velo Zug forderten mehr Mitsprache und platzierten neue Streckenideen – einiges davon wies der Kanton allerdings zurück
- Parteien wünschten ausreichend grosse Wege für Biker und Fussgänger, hielten den Kanton an, illegale Bike-Strecken zu unterbinden, dafür aber Lücken im Bike-Netz zu schliessen
- Bei den Privaten gingen die Meinungen zu Bike-Strecken weit auseinander. 85 Eingaben wollten mehr, 35 betroffene Eigentümer weniger davon
Hier ein Rückblick zu dem Zeitpunkt, als die Mitwirkung gerade abgeschlossen war:
Kanton Zug hat mit 35 Eigentümern gesprochen
Der Kanton prüfte alle Eingaben, sprach mit den Gemeinden und auch mit allen 35 Eigentümern. «Der Kanton ging teilweise auf die Begehren ein und strich Bike-Routen aus dem Netz», steht nun im Bericht. In Zug, Ober- und Unterägeri seien aber auch völlig neue Bike-Routen geschaffen worden.
Wie kompliziert die Arbeit war, um all die Ansprüche, Einwendungen, Effizienzgedanken, Kostenabwägungen und Interessenkonflikte zu verhandeln, zeigt der bebilderte Mittelteil des ausführlichen Berichts.
Beispiele, wie kleinteilig die Arbeit ist
Darin listet der Regierungsrat all die kleinen Änderungen in den Gemeinden auf, die sich nach der Mitwirkung ergeben haben. Drei Beispiele, um es sich vorzustellen:
Erstens: Entlang der Alten Lorze ab Schochenmühle bis Höhe Altgasshof in Baar wird eine neue Bike-Route aufgenommen. Vor allem für Kinder sei die Strecke geeignet.
Zweitens: Die Bike-Route Fridbach wird vom teilweise asphaltierten, südlich des Fridbachs gelegenen Weg auf den bestehenden und naturbelassenen Weg nördlich davon verlegt. Das sei ein sehr attraktiver Abschnitt in der Stadt Zug, schreibt die Regierung.
Drittens: Gegen die Bike-Routen Hinterwiden–Höllweid–Heimhusen sowie Hintere Chuewart in Unterägeri gingen Einwendungen von Eigentümern und Pächtern ein. Der Kanton hält dennoch daran fest. Die Strecke sei zu wichtig für das Netz.
Zuger Velonetz wird kürzer und günstiger
Das Ergebnis der aufwendigen Abklärung ist nun ein angepasstes Netz für Freizeit und Alltagsverkehr, das sogar günstiger wird.
Studien von 2021 schätzen die Kosten für das 232 Kilometer lange Alltagsnetz auf 221 Millionen Franken. Durch die Überarbeitung soll es rund 90 Kilometer kürzer und somit auch 84 Millionen Franken günstiger werden als geplant. Auf Kantonsstrassen ist der Kanton für den Unterhalt der Wege zuständig, abseits davon die Gemeinden.
Für die Errichtung des Freizeitnetzes mit den Bike-Routen sollen keine neuen Strecken gebaut werden. Der grösste Teil der neuen Bike-Routen verläuft auf bestehenden Wanderwegen.
Verschiedene Gesetze verpflichten den Kanton
Der Bund soll sich mit mindestens 28 Millionen Franken im Rahmen der Agglomerationsprogramme an den Baukosten beteiligen. Es ist auch ein Bundesgesetz, das die Kantone überhaupt verpflichtet, bis Ende 2042 ein kantonales Velowegnetz umzusetzen: das Veloweggesetz, das seit 2023 gilt. Ausserdem verlangt das Anfang 2025 in Kraft getretene Zuger Waldgesetz die Festsetzung von Bike-Routen im Wald.
Das zeigt: Viele Gesetze fordern eine klare Regelung vom Kanton – eine Pflicht, der Zug Stück für Stück nachkommt. Gemäss Veloweggesetz muss die verbindliche Planung Ende 2027 abgeschlossen sein.
Der Zeitplan: Gibt der Kantonsrat dem Bericht und Antrag grünes Licht, kann sich im April die Kommission treffen. Der Kantonsrat wird dann im Juli/August über die Richtplananpassung in erster Lesung tagen.
- Bericht und Antrag der Zuger Regierung
- zentralplus-Medienarchiv zum Velonetz Zug