Sinkende Einnahmen

Zuger Taxifirmen leiden unter Fahrdienst Uber

Der Fahrdienst Uber sorgt in der Taxibranche für Unmut. (Bild: Pixabay)

Der Fahrdienst Uber verärgert die Taxibranche. Zuger Taxiunternehmen fühlen sich ungleich behandelt und fordern ein stärkeres Zeichen seitens der Politik.

Seit 2019 kurven Uber-Fahrer durch Zug – und bilden damit eine direkte Konkurrenz zu lokalen Taxi-Unternehmen. Das US-amerikanische Unternehmen eckt immer wieder bei Konkurrenten und der Politik an – auch in der Zentralschweiz (zentralplus berichtete). So wird der Fahrdienst unter anderem deswegen kritisiert, weil Uber-Fahrerinnen nicht als Angestellte agieren, sondern als Selbständige und das Unternehmen deswegen keine Abgaben für die AHV oder Krankenkasse auszahlt. Auch eine Taxiprüfung sei für die Fahrer nicht nötig.

In Zug ärgern sich ansässige Taxi-Unternehmen über diese ungleichen Spiesse. Für Unmut sorgen etwa Umsatzeinbussen in den Nachtstunden, wie Sven Sattler, Geschäftsführer von Taxi Keiser, gegenüber «CH Media» sagt. Auch der ÖV leide unter den tieferen Preisen der Uber-Fahrten. Fahrten mit mehreren Personen seien günstiger als Reisen per Bus, bei denen jede Person ein einzelnes Ticket kaufen müsse.

Sattler äussert gegenüber der Zeitung aber auch Verständnis für die Regierung, weil es nicht einfach sei, sich mit einem internationalen Unternehmen anzulegen. Trotzdem wünscht er sich ein härteres Durchgreifen seitens der Politik.

Bei City Taxi Zug ärgere man sich auch darüber, dass Uber-Fahrerinnen an Orten stehen und Passagiere aufnehmen können, wo sie gemäss Taxireglement nicht stehen dürften. Dadurch würden Fahrgäste weggenommen, die sonst an designierten Taxi-Bereichen nach einer Fahrgelegenheit suchen würden.

Uber selbst beteuert, dass das Unternehmen in einem offenen Austausch mit den Behörden sei. Und die Zuger Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut sagt gegenüber «CH Media», dass Uber wie alle anderen Unternehmen die Vorschriften hinsichtlich AHV oder Steuern einzuhalten habe – das gilt auch für die Fahrer. Weil Uber aber keine Firma im Zuger Handelsregister eingetragen habe – der Schweizer Sitz liegt in Zürich –, gäbe es weder kommunale noch kantonale Bewilligungsverfahren. Das letzte Wort liegt beim Bundesgesetz.

Verwendete Quellen
1 Kommentar
Aktuelle Artikel
Apple Store IconGoogle Play Store Icon