Zug: Ärger über hohe Gebühren für Bootsprüfung
Wer in Zug sein Boot zur periodischen Kontrolle prüfen lassen muss, greift tief ins Portemonnaie. Viel tiefer als in anderen Kantonen. Ein Zuger will nun vor Gericht dagegen vorgehen.
Ein Boot zu besitzen, ist ein Privileg. Insbesondere, wenn man dazu gar noch einen Bootsplatz hat. Denn es gibt wohl kein Schweizer Hafen, wo es nicht eine ewig lange Warteliste an Personen gibt, die eben auch so einen Platz wollen (zentralplus berichtete).
Anderseits ist so ein Schiff auch mit Ausgaben verbunden. Bootsplatz, Unterhalt, Treibstoff – all das kostet. Hinzu kommt die periodische Kontrolle des Schiffs beim Strassenverkehrsamt. Und hier werden Zugerinnen besonders gebeutelt. Denn ein Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass die Gebühren für diese Kontrolle rekordverdächtig hoch sind.
Kostendeckungsgrad noch unbekannt
174 Franken pro Stunde beträgt der Tarif für die Bootsprüfung. In Zürich liegt der Stundenansatz bei 140 Franken, in Luzern bei 150. Auf diesem Niveau hat sich der Stundenansatz früher auch in Zug bewegt. Doch per 1. Januar 2022 wurde er von damals 144 auf 174 Franken erhöht.
«Hier wird aus meiner Sicht das Prinzip verletzt, dass Gebühren höchstens kostendeckend angesetzt sein dürfen.»
Werner Frei, Ex-Präsident Segel Club Ägeri
Die Begründung dafür lautet, dass die Tarife für die Boots- und Autoprüfung aneinander angeglichen werden sollten. Es handle sich dabei um vergleichbare Aufgaben, begründete der Regierungsrat in der entsprechenden Gesetzesrevision. Weiter würde der «Einsatz eines speziell mit den entsprechenden Mess- und Prüfinstrumenten ausgerüsteten Fahrzeuges an den verschiedenen Prüforten» die Tariferhöhung rechtfertigen. Zudem waren die Prüfkosten mit dem alten Tarif nur zu rund 75 Prozent gedeckt. Das Ziel der vollständigen Kostendeckung verfehlte die alte Gebühr daher. Der Kostendeckungsgrad mit der neuen Gebühr liegt noch nicht vor.
Segler überrascht über die Höhe der Rechnung
Doch das Argument des Kostendeckungsgrads vermag nicht alle zu überzeugen. Beispielsweise Werner Frei, ehemaliger Präsident des Segel Clubs Ägeri. Er musste kürzlich sein 9,5 Meter langes Segelboot vorführen. Als er dann eine Rechnung in der Höhe von 217 Franken erhielt, erschrak er. Erst recht, als er die Rechnung mit den Gebühren anderer Kantone verglich.
Im Kanton Schwyz würde die Kontrolle seines Bootes 130 Franken betragen. In Luzern kostet die Prüfung je nach Länge des Schiffs zwischen 40 und 150 Franken. In Nid- und Obwalden 112 Franken.
Im Kanton Zürich kostet die Schiffsprüfung für diesen Bootstyp gar nur 90 Franken – also weniger als halb so viel wie in Zug. Zudem überrascht, dass in Zürich gemäss Stundenansatz von 140 Franken mit einem zeitlichen Aufwand von rund 45 Minuten gerechnet wird. Die Kontrolle des gleichen Bootes dauert in Zug aber offenbar eine halbe Stunde länger. Dort wird mit einem Aufwand von 75 Minuten gerechnet.
«Der zeitliche Umfang einer Schiffsprüfung ist aufgrund des Handlings deutlich höher als bei einem Strassenfahrzeug und somit auch teurer.»
Markus Feer, Leiter Strassenverkehrsamt Zug
Werner Frei traut der Sache nicht: «Hier wird aus meiner Sicht das Prinzip verletzt, dass Gebühren höchstens kostendeckend angesetzt sein dürfen.» Zumal er auch den zeitlichen Aufwand für die Kontrolle nicht nachvollziehen kann. «Die Prüfung eines Boots dieser Länge dauert erfahrungsgemäss maximal 30 Minuten.» Er weigerte sich darum, die Rechnung zu bezahlen – und hakte beim Strassenverkehrsamt nach.
Frei wehrt sich vor Gericht
Dieses kontrollierte die Rechnung, konnte jedoch keinen Fehler darin feststellen. Auch auf Anfrage von zentralplus rechtfertigt Markus Feer, Leiter des Zuger Strassenverkehrsamtes, die hohen Kosten: «Der zeitliche Umfang einer Schiffsprüfung ist aufgrund des Handlings dieser Fahrzeugart deutlich höher als bei einem Strassenfahrzeug. Und somit auch teurer.»
Somit bleibt Frei auf der Rechnung sitzen. Aufgegeben hat er aber noch nicht. Mittels Beschwerde will er die Rechnung anfechten. Darüber entscheidet in erster Instanz jedoch die Sicherheitsdirektion, die dem Strassenverkehrsamt übergeordnet ist. «Die Direktion entscheidet sozusagen in eigener Sache. Ich mache mir daher keine Illusionen, dass ich Recht erhalte», konstatiert Werner Frei.
Also bereitet er sich darauf vor, den Entscheid vors Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Ihm schwebt vor, einen Musterprozess zu führen, um auf die aus seiner Sicht zu hohen Gebühren im Kanton Zug aufmerksam zu machen. Um die Verfahrenskosten vorzuschiessen, lanciert er jetzt ein Crowdfunding. «Schliesslich sind ja alle Bootseigner von diesen überhöhten Gebühren betroffen», schliesst der Seemann.
- Telefonat mit Werner Frei
- Schriftlicher Austausch mit Markus Feer
- Gebührenkatalog der Kantone Zug, Luzern, Zürich, Schwyz, Nid- und Obwalden