:focal(960x640:961x641)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2022/03/taxi-g022d64a62_1920.jpg)
Die Luzerner Taxikommission ist nicht damit einverstanden, dass für Taxi- und Uber-Fahrer andere Regeln gelten. Die Stadt Luzern will nun gewisse Regulierungen prüfen.
Die Taxikommission Luzern kritisiert in einem Schreiben im vergangenen Oktober, dass Taxifahrerinnen und Uber-Fahrern ungleich behandelt werden. Als Reaktion darauf sprachen alle Parteien am «Runden Tisch Uber» miteinander (zentralplus berichtete). Mit dabei waren die Taxikommission, Uber, das Sozialversicherungszentrum, die Suva, die Polizei und weitere Behörden.
Diskutiert wurde unter anderem die Einstufung von Uber als Arbeitgeber. In der Schweiz sei noch nicht klar geregelt, ob Uber-Fahrer als selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig gelten. Der Stadtrat schreibt nun, dass der Kanton diesbezüglich den Entscheid der SVA Zürich, der zuständigen Sozialversicherungsanstalt von Uber, abwarten müsse.
Bezüglich der Einhaltung von Ruhezeiten kamen die Teilnehmenden zum Schluss, dass Taxi- und Uber-Fahrer den gleichen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Die Luzerner Polizei sei zuständig, diese Verordnung zu vollziehen.
Sollen Uber-Fahrer erkennbar sein?
Ein weiterer Punkt, der diskutiert wurde, ist die Kennzeichnungspflicht von Fahrzeugen. Taxi-Fahrzeuge in der Stadt Luzern müssen mit einer sogenannten «Taxikennlampe» ausgestattet sein. Der Stadtrat will nun prüfen, ob eine solche generelle Plakettenpflicht auch für Uber-Fahrzeuge eingeführt werden soll. Dies soll aber kantonal oder optimalerweise sogar national geregelt werden, findet der Stadtrat.
Weiter will der Stadtrat prüfen, ob eine kantonale Registrierungspflicht von Halterinnen und Fahrern von «berufsmässigen Personentransportfahrzeugen» eingeführt werden soll.