Urteil Luzerner Kriminalgericht

Töfffahrer fuhr mit Neffe und 165 km/h in 80er-Zone

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt einen rasenden Motorradfahrer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Töfffahrer zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Dieser war im September 2019 mit 165 Stundenkilometer in der 80er-Zone unterwegs. Beifahrer war sein Neffe.

Im Fall des Töfffahrers, der im September 2019 mit 165 statt der erlaubten 80 Stundenkilometer unterwegs war, hat das Luzerner Kriminalgericht ein Urteil gefällt. Der 42-Jährige wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt und muss Verfahrenskosten von rund 2'800 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, wie «20 Minuten» schreibt.

Der verurteilte Töfffahrer war damals von Sempach Richtung Rain unterwegs. Die Polizei hatte die massive Tempoüberschreitung gemessen und den Raser an seinem Wohnort im Kanton Luzern festgenommen. Den Ausweis musste der Töfffahrer abgeben, ebenso sein Fahrzeug.

Neffe fuhr mit

Dass der Neffe im sogenannten Soziussitz des Töffs mitfuhr, hat das Kriminalgericht ebenfalls in ihre Erwägungen einbezogen. Auch wenn der Töfffahrer nur für kurze Zeit stark beschleunigt hatte, gefährdete er damit andere Verkehrsteilnehmer und seinen Beifahrer. Er nahm «dessen Gefährdung in Kauf», wie es im Urteil heisst.

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