Luzerner Kantonsregierung hat zu tun

Tempo 30: Bis Frühling 2025 kommt neue Richtlinie

Wollen Gemeinden auf Kantonsstrassen Tempo-30-Gesuche stellen, gelten bald neue Gesetze. (Bild: mst)

Tempo-30-Gesuche der Gemeinden sollen künftig unter transparenten und einheitlichen Kriterien beurteilt werden. Bis im Frühling 2025 soll ein Vorschlag des Regierungsrates vorliegen.

Kürzlich nahm das Kantonsparlament den Planungsbericht «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts» zustimmend zur Kenntnis. Somit gewinne der Kanton eine transparente Grundlage, nach dieser er den Gemeinden Tempo-30-Gesuche auf Kantonsstrassen bewilligen oder ablehnen kann.

Das Parlament ergänzte den Bericht um elf Anmerkungen. Auf Basis des überarbeiteten Berichts erarbeite die Kantonsregierung einen Vorschlag für die nun notwendige Anpassung der Strassenverkehrsordnung. Im Frühling 2025 sollte der Vorschlag vorliegen, wie der Kanton mitteilt.

Die Regierung soll auch ein Merkblatt für die Gemeinden entwerfen

Zurzeit noch hängige Gesuche will die verantwortliche Dienststelle des Kantons nach den neuen Rahmenbedingungen überprüfen und beurteilen. Dies dürfte einige Wochen in Anspruch nehmen, heisst es in der Mitteilung. Dem ist so, da Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr und die Möglichkeit für temporäre Geschwindigkeitsreduktionen abzuklären sind.

Auch neu eingereichte Gesuche sollen anhand der kürzlich beschlossenen Kriterien zu beurteilen sein. Neben den Gesetzesänderungen soll der Regierungsrat auch ein Merkblatt für die Gemeinden erarbeiten. So können Gemeinden vor der Einreichung von Tempo-30-Gesuchen entsprechende Vorabklärungen treffen.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung des Kantons Luzern
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