Nach Urteil zu Strasse in Kriens

Tempo 30 Bernstrasse wieder Thema – wegen Bundesgericht

Hier, am Beginn der Bernstrasse, gilt bereits Tempo 30. Nun soll die ganze Strasse beruhigt werden. (Bild: Stadt Luzern)

Das Bundesgericht hat den Kanton Luzern dazu verdonnert, den Lärm an der Luzernerstrasse in Kriens zu prüfen. Das Urteil weckt Hoffnung an der Bernstrasse.

Die Bernstrasse ist schmal wie eine Quartierstrasse, steil wie eine Bergstrasse, befahren wie eine Hauptachse und Streitthema wie ein Stadtplatz. Denn: Auf der schmalen Kantonsstrasse im Babel-Quartier herrscht grösstenteils Tempo 50. Anwohner und Quartiervereine wehren sich seit Jahrzehnten dagegen.

Nun startet eine neue Offensive. Acht Parteien haben ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht. Damit wird der Kanton aufgefordert, den Verkehrslärm an der Strasse neu zu beurteilen. Ihre Hoffnung erwächst aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts. Es ist nicht das erste Mal, dass eine Rechtsprechung der obersten Richter Hoffnungen an der Bernstrasse weckt (zentralplus berichtete).

Vor mehreren Monaten haben sich Verfechter zusammengetan

Das Gesuch unterschrieben haben: Anwohnerinnen, Hauseigentümer, der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) Luzern, der Quartierverein Bernstrasse und die Allgemeine Baugenossenschaft Luzern (ABL). Letztere ist an einer neuen Überbauung in der Bernstrasse beteiligt, mit insgesamt 142 Wohnungen. Eine leisere Strasse soll den Wohnort attraktiver machen (zentralplus berichtete).

Obere Bernstrasse
Die gemeinnützigen Wohnungen sind fast einzugsbereit. (Bild: kok)

Warum die im März angekündigte Offensive erst jetzt startet (zentralplus berichtete)? Dominik Hertach, Geschäftsleiter des VCS Luzern, erklärt: «Es hat etwas gedauert, bis wir die Vollmachten aller Gesuchstellerinnen zurückerhalten haben.» Nun sei es geglückt – und das Gesuch eingereicht worden.

Neue Hoffnung wegen Bundesgerichtsurteil gegen Kanton Luzern

Er betont: Das Wiedererwägungsgesuch sei kein Rechtsverfahren. Vielmehr fordern die Parteien den Kanton auf, das vor «rund 20 Jahren abgeschlossene und seither rechtsgültige Lärmschutzprojekt» neu zu beurteilen – auf Basis der heutigen Anforderungen und der neusten Rechtsprechung.

Rechtsprechung? Die Rede ist von einem spezifischen Bundesgerichtsurteil.

Anfang 2023 haben die obersten Richter entschieden, dass die Lärmsanierung der Luzernerstrasse in Kriens – aus dem Jahr 2000 – nicht den heutigen Standards entspricht. Das Urteil verdonnerte den Kanton dazu, neue Lärmmessungen vorzunehmen. Und Schritte wie Tempo 30 und einen lärmarmen Belag zu prüfen (zentralplus berichtete).

Was für die Luzernstrasse gelte, gelte auch in der Bernstrasse

Möglich gemacht hat das Urteil ebenfalls Dominik Hertach als Privatkläger. Nach der Entscheidung sprach er von einem «wegweisenden Urteil». Nun sagt er, das Urteil habe auch Relevanz für die Bernstrasse: «Die Eckdaten der Lärmsituation und des ursprünglichen Lärmschutzprojekts sind an der Bernstrasse identisch mit jenen der Luzernerstrasse in Kriens.»

Die Luzernerstrasse ist eine viel befahrene Hauptachse. (Bild: Google Street View)

Auf beiden Kantonsstrasse habe der Kanton nur eine «Papiersanierung» durchgeführt. So bezeichnen Umweltschützer Fälle, bei denen eine Strasse zu laut ist und der Kanton eine Ausnahme von den Lärmschutzbestimmungen erteilt – womit die Strasse als lärmsaniert gilt (zentralplus berichtete).

Tempo-30-Verfechter hoffen, dass der Kanton mitzieht

Das Urteil der Bundesrichter mache Hoffnung, meint Hertach. «Aus juristischer Sicht gibt es damit keine Zweifel, dass auch an der Bernstrasse das alte, aus heutiger Sicht ungenügende Lärmschutzprojekt neu beurteilt werden muss.» Nun muss der Kanton das Gesuch des VCS und seiner Mitstreiter prüfen.

Lehnt der Kanton ab, die Lärmsituation neu zu prüfen, könnten die Tempo-30-Verfechter klagen. «Wir hoffen aber, dass es nicht dazu kommt», sagt Hertach. Gemeinsam mit der Lärmprüfung würde der Kanton auch Massnahmen zum Lärmschutz neu beurteilen müssen. Die «einfachste und kostengünstigste» Variante gemäss Hertach? Die Einführung einer Temporeduktion.

Anfang 2021 hat der Kanton – auf Antrag der Stadt Luzern – ein kurzes Stück der unteren Bernstrasse mit Tempo 30 versehen (zentralplus berichtete). Nach einem Jahr habe die Stadt beurteilt, ob der Abschnitt für Tempo 30 richtig gewählt sei. Hertach meint, der «Test» sei ein voller Erfolg gewesen. Jetzt sei es Zeit für eine Ausweitung der Tempo-30-Zone.

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Dominik Hertach, Geschäftsführer beim VCS Luzern
  • zentralplus-Medienarchiv zu Tempo 30 Bernstrasse
  • Website des Vereins Babel Quartierentwicklung
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