Streit zwischen VVL und VBL beschäftigt jetzt die Politik
Die gestoppte Ausschreibung der Elektro-Trolleybusse der VBL durch den Verkehrsverbund hat ein politisches Nachspiel. Die Grünen der Stadt Luzern sorgen sich um die Zukunft des ÖV.
Die Meldung Mitte Januar las sich im ersten Moment unspektakulär. Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) stoppt eine Ausschreibung der Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) zur Beschaffung neuer E-Trolleybusse. Die geplante Elektrifizierung der Linien 12 und 30 verzögert sich dadurch. Als Grund nannte der VVL die allgemeine Planungsunsicherheit, vor allem im Hinblick auf die Verzögerung bei den neuen Durchmesserperrons am Bahnhof Luzern.
Recherchen von zentralplus zeigten jedoch, dass die gestoppte Ausschreibung nicht im gegenseitigen Einvernehmen geschah (zentralplus berichtete). Die VBL kritisierte den Entscheid des Verkehrsverbunds und konnte dessen Begründung nicht nachvollziehen. So liegt der Verdacht auf der Hand, dass der ungeklärte Subventionsstreit zwischen den beiden Parteien der Grund für die gestoppte Ausschreibung war.
Stadtrat soll sich für Interessen der Stadtbevölkerung einsetzen
Das vermutet auch die Grüne Fraktion des Grossen Stadtrats. Im Namen der Fraktion hat Grossstadtrat Martin Abele eine dringliche Interpellation zu diesem Thema eingereicht. Er befürchtet, dass der VVL die Entwicklung der VBL blockiert.
Auch Abele kann die Argumentation des Verkehrsverbunds nicht nachvollziehen. Er stellt darum eine Reihe von Fragen zur Planung der Ausschreibung. Weiter will er vom Stadtrat wissen, ob der Entscheid mit Kosten und gar einem Reputationsschaden für die VBL verbunden ist.
Zuletzt fragt Abele den Stadtrat, wie sich die jüngsten Ereignisse auf den öffentlichen Verkehr in der Stadt Luzern auswirken. Und er will wissen, ob sich der Stadtrat konstruktiv in den Streit zwischen VBL und VVL einbringen kann. So soll der Stadtrat die «übergeordneten Interessen der Stadtbevölkerung» gegenüber dem Verkehrsverbund und damit auch dem Kanton vertreten und so die Blockade im ÖV lösen.
- Dringliche Interpellation 240