Der Kanton Luzern hat Einsprachen zur geplanten Umfahrung Beromünster kurz vor Weihnachten abgelehnt. Der VCS kritisiert das Vorgehen der Regierung nun scharf, das Timing sei «dubios». Der Kanton widerspricht.
Wer meinte, dass mit dem Ja der Luzerner Stimmbevölkerung zur Umfahrung Beromünster im Juni 2023 schon bald eine neue Strasse im Flecken gebaut werden kann, der irrt: Das 71-Millionen-Franken-Projekt, das eine 1,4 Kilometer lange neue Verbindung in Beromünster vorsieht und das Dorfzentrum vom Verkehr entlasten soll, wird nach wie vor bekämpft. 27 Einsprachen gingen gegen das Projekt ein.
An vorderster Front kämpft der VCS Luzern gegen die neue Strasse an. Der Verkehrs-Club machte schon vor dem Volksentscheid Stimmung – und wehrt sich auch jetzt weiter gegen die Pläne des Kantons. Mit scharfen Worten:
Die Organisation, die vom Grüne-Nationalrat Michael Töngi präsidiert wird, wirft der Luzerner Regierung vor, den Gegnern der Umfahrung Beromünster Steine in den Weg gelegt zu haben. Wie der VCS mitteilt, hätten Verwaltung und Regierung drei Jahre gebraucht, um die Einsprachen zur Umfahrung zu behandeln. Kurz vor Weihnachten 2024 lehnte die Regierung diese ab (zentralplus berichtete).
Gutachten konnten laut VCS nicht eingesehen werden
Der VCS schreibt: «Das hatte zur Folge, dass die Frist für Beschwerden genau auf die Festtage zu liegen kam und am 3. Januar ablief. Während die kantonale Verwaltung von Weihnachten bis zum 6. Januar geschlossen blieb, mussten die Einsprechenden genau in dieser kurzen Frist ihre Beschwerde abliefern und konnten bei der Verwaltung nicht einmal vorhandene Gutachten einsehen.»
Die Verwaltung habe mit diesem Vorgehen den Einsprechenden, die den Entscheid weiterziehen wollten, «Steine in den Weg gelegt». Die Organisation spricht von einem «dubiosen Vorgehen».
Auch eine andere Person, die anonym bleiben möchte, kritisiert gegenüber zentralplus das Verhalten des Kantons. Sie spricht von einem «Buebetrickli». Die Umfahrung werde «durchgezwängelt».
Der VCS findet: «Sei es aus Unbedarftheit oder aus Kalkül – es braucht im Kanton Luzern faire Regeln mit Fristen, die entweder nicht auf die längeren Feiertage Ende Jahr gelegt werden, oder einen Fristenstillstand.»
Kanton: «Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind nicht relevant
Joana Büchler, Pressesprecherin beim kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, entgegnet: «Die Projektbewilligung beanspruchte aufgrund der hohen Komplexität länger als geplant.» Ziel sei eine möglichst zeitnahe Behandlung gewesen, um das Projekt nicht weiter zu verzögern.
Festzuhalten sei, dass für eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht der Entscheid mit Begründung nötig sei. Büchler: «Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind dafür nicht relevant. Alle Parteien haben die nötigen Unterlagen direkt erhalten, womit die Beschwerdefrist zu laufen begann.»
Der Versand sei am 12. Dezember erfolgt, mit Frist 20 Tage ab Zustellung. Damit hätten der VCS und alle anderen Betroffenen ausreichend Gelegenheit gehabt, eine Beschwerde mit Antrag und Begründung beim Kantonsgericht einzureichen.
- Medienmitteilung VCS Luzern
- Schriftlicher Austausch mit einer anonymen Person
- Schriftlicher Austausch mit Joana Büchler, Fachspezialistin Kommunikation beim Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern