Mit Blaulicht und Sirene ist ein Zuger Polizist unterwegs zu einem Einsatz – da wird er auf einer Kreuzung von einem Lieferwagen gerammt. Wer hat Schuld an dem Unfall?
«Nicht hetzen, wenn es pressiert.» Dieses Motto hat sich bei der Stadtluzerner Feuerwehr bewährt. Aus gutem Grund. Mit Blaulicht und Sirene unterwegs zu sein ist sehr anspruchsvoll. Der Weg zum Einsatzort will möglichst rasch, aber auch konzentriert zurückgelegt werden. Passiert ein Unfall, so ist niemandem geholfen.
Diese Erfahrung musste letzten Juni ein Zuger Polizist machen. Am späten Vormittag stieg er zusammen mit seinem Kollegen ins Auto, um so rasch wie möglich zu einem dringenden Einsatz zu gelangen. Bei der Verzweigung zwischen der Baarer- und der Gubelstrasse fuhr er bei Rot auf die Kreuzung – und wurde dort von einem Lieferwagen gerammt (zentralplus berichtete).
Auf der Fahrbahn des Lieferwagens stand die Ampel auf Grün. Wer hat also Schuld?
Das hat die Zuger Staatsanwaltschaft untersucht. Sie wirft dem Polizisten vor, dass er zu schnell auf die Kreuzung eingebogen ist. Nämlich mit mehr als 25 Stundenkilometern. Damit missachtete er aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Vorschrift, beim Fahren mit Blaulicht «Sorgfalt walten zu lassen». Hätte er die Geschwindigkeit angepasst, hätte er rechtzeitig anhalten können, so die Argumentation.
«Wer sich bei Grün vor einer Ampel befindet, muss auf seine Vorfahrt verzichten und den Einsatzfahrzeugen den Vortritt gewähren.»
Judith Aklin, Sprecherin der Strafverfolgungsbehörden
Verurteilt wird der Polizist wegen einer einfachen Verkehrsregelverletzung zu einer Busse von 250 Franken. Weiter muss er Gebühren zahlen, sodass der Vorfall ihn alles in allem 700 Franken kosten wird, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht.
Auch dem Fahrer des Lieferwagens droht eine Verurteilung. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich ist es aber so, dass ein Polizeiauto Vorfahrt hat, wenn es mit Blaulicht und Sirene unterwegs ist.
«Wer sich bei Grün vor einer Ampel befindet, muss auf seine Vorfahrt verzichten und den Einsatzfahrzeugen den Vortritt gewähren», schreibt Judith Aklin auf Anfrage. Gemäss der Sprecherin der Zuger Strafverfolgungsbehörden drosseln Polizeiautos vor den Ampeln zwar die Geschwindigkeit. «Dies tun sie aber nicht, um jemandem, der Grün hat, den Vortritt zu gewähren, sondern um zu kontrollieren, ob sie gefahrenlos in die Kreuzung einfahren können.»
Im Notfall dürfen Feuerwehr-, Sanitäts- und Polizeifahrzeuge also grundsätzlich die Lichtsignale ignorieren. Einen Freipass zum Rasen haben sie aber nicht. Kommt es zu einem Unfall, so geht die Staatsanwaltschaft folgendermassen vor: «Zuerst wird geprüft, ob überhaupt eine Verkehrsregelverletzung begangen wurde», wie Judith Aklin erläutert.
Dann wird ermittelt, ob der Einsatz dringlich war, Blaulicht und Sirene eingeschaltet waren und die nötige Sorgfalt angewandt wurde. Ist eine dieser drei Voraussetzungen nicht erfüllt, so werden der Polizist oder die Feuerwehrfrau gleich behandelt wie jeder andere auch. Sprich: Sie können gebüsst werden.
Anders gesagt: Polizisten, Feuerwehrfrauen und Sanitäter riskieren im Fall einer Verurteilung auch, dass die Kosten eines Unfalls, den sie während eines Einsatzes verursachen, auf sie überwälzt werden. Auch kann ihnen – wie jedem anderen auch – in solchen Fällen der Fahrausweis entzogen werden. «Unsere Mitarbeitenden werden regelmässig in Fahrtrainings geschult und auf die besonderen Erfordernisse und Risiken von dringlichen Dienstfahrten sensibilisiert», schreibt Judith Aklin dazu.
Ob es im konkreten Fall zum Beispiel darum ging, ein Menschenleben zu retten oder eine flüchtige Person zu verfolgen, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
Innerorts
Wenn sich im Innerortsverkehr ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Wechselklanghorn nähert, ist es wichtig, die Fahrbahnen sofort freizugeben, um das Einsatzfahrzeug passieren zu lassen. Du solltest also nicht warten, bis das Einsatzfahrzeug direkt hinter dir fährt.
Ausweichen
Soweit möglich nach rechts ausweichen. Dabei aber nicht abrupt bremsen, sondern rechts blinken und an den Rand heranfahren und anhalten. Beim Anhalten ist es wichtig, die nötige Vorsicht walten zu lassen, insbesondere wenn du auf ein Trottoir, einen Fussgängerstreifen, in eine Fussgängerzone, auf einen Radstreifen oder einen anderen befahrbaren Bereich ausweichen musst. Wichtig: Erst wieder in den normalen Strassenverkehr zurückfahren, wenn alle Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind.
Autobahn
Auf der Autobahn müssen alle Autofahrerinnen eine Rettungsgasse bilden und diese offen lassen. Dies, weil zu einem späteren Zeitpunkt weitere Einsatzfahrzeuge folgen können.
Fussgänger und Velofahrerinnen
Fussgänger und Velofahrerinnen müssen sich ebenso an die genannten Regeln halten. Sie müssen auch auf ihren Vortritt verzichten und die Einsatzfahrzeuge passieren lassen.
Kreisverkehr
Kommt das Einsatzfahrzeug von hinten, nicht vor dem Kreisel anhalten, sondern zügig in den Kreisel fahren und eine Extrarunde drehen. Kommt das Einsatzfahrzeug nicht von hinten, vor der Einfahrt stehen bleiben – denn viele Kreisel sind zu eng, um ein Einsatzfahrzeug überholen zu lassen.
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