Stadt macht einen Gegenvorschlag

Kriens befürwortet Velorouten-Netz-Initiative, aber…

Pro Velo übergibt die gesammelten Unterschriften an die Krienser Stadtschreiberin. Passen zur Jahreszeit sind die Unterschriften als Weihnachtsgeschenk verpackt. (Bild: zvg)

Die Stadt Kriens gibt grundsätzlich grünes Licht für die Förderung eines gemeindeübergreifenden, zusammenhängenden Velorouten-Netzes. Die eingereichte Volksinitiative stützt der Stadtrat zwar, hat aber trotzdem noch Anpassungswünsche.

Das Velo hat in den letzten Jahren einen höheren Stellenwert gewonnen. Das zeigt sich auch in den Planungsvorgaben der Stadt Kriens, welche sich auch für einen Ausbau der Velowege einsetzt. Daher unterstütze Kriens auch grundsätzlich die Volksinitiative von ProVelo, schreibt die Stadt.

Jetzt hat der Krienser Stadtrat die alles vorbereitet, dass der Einwohnerrat über das Geschäft befinden kann. An der Dezember-Sitzung wird der Stadtrat einen Gegenvorschlag vorlegen.

Daher macht Kriens einen Gegenvorschlag

Zwei wesentliche Anpassungen sollen die Chancen des Initiativ-Anliegens erhöhen. Einerseits will Kriens eine längere Umsetzungs-Frist. Die Frist für die Umsetzung soll von 10 Jahren (Initiative) auf 20 Jahre (Gegenvorschlag) verlängert werden.

Und auf der anderen Seite will Kriens eine Umsetzung vor Perfektionismus. Dies bedeutet konkret, dass im Initiativtext Spielraum geschaffen werden soll für die Umsetzung.

Das will Kriens nun im Detail:

  • Die Stadt Kriens sorgt für ein direktes, sicheres, attraktives und zusammenhängendes Velohauptroutennetz als Bestandteil der gesamten Velonetzentwicklung. 
  • Die relevanten Arbeits-, Wohn-, Schul-, Freizeit- und Einkaufsorte werden an das Velonetz angeschlossen. 
  • Die Velohauptrouten werden nach Möglichkeit von Fuss- und motorisiertem Individualverkehr getrennt geführt.
  • Das Velohauptroutennetz wird mit der Velonetzplanung der Nachbargemeinden, der Region und der kantonalen Radroutenplanung koordiniert. 
  • Private und öffentliche Abstellanlagen für Velos sind fahrend erreichbar, gedeckt und in genügender Zahl vorhanden. 
  • Die Fristen richten sich nach dem Bundesgesetz für Velowege, (Veloweggesetz) vom 18. März 2022, wonach die Planung innert fünf Jahren und die Umsetzung innert zwanzig Jahren nach Inkrafttreten erfolgt. 

Im Dezember wird der Einwohnerrat über die Initiative und den Gegenvorschlag entscheiden. Es geht in dieser Sitzung dazu, ob die Initiative mit oder ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung kommt. Eine Volksabstimmung dazu könnte dann im Jahr 2023 stattfinden.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Stadt Kriens
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Philipp
    Philipp, 18.11.2022, 13:01 Uhr

    Was bringt das beste Veloroutennetz wenn es keiner benutzt? Wir haben In Kriens vom Obernau bis nach Luzern Radwege. Benutzt werden Sie trotzdem praktisch nicht sondern weiterhin auf der Hauptstrasse gefahren. Am liebsten noch mit einem Anhänger hinten dran.

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    • Profilfoto von psychomodo
      psychomodo, 18.11.2022, 13:08 Uhr

      Gleicher Meinung

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