«Gefahr für die Bevölkerung ist seit Jahrzehnten zu gross»
Stefan Brücker kennt die Situation wie wenige andere. (Bild: Archivbild zentralplus von 2017)
Die laute Baselstrasse in Luzern soll ruhiger und sicherer werden. Das Kantonsgericht urteilt, dass Tempo 30 angemessen sei. Im Quartier ein Grund zur Freude.
Auf der Baselstrasse in Luzern darf Tempo 30 gelten. Das Kantonsgericht wies zwei Beschwerden des Touring Clubs Schweiz (TCS) und des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands Astag vor wenigen Tagen ab (zentralplus berichtete). Für das verkehrsgeplagte Quartier ist die Nachricht ein Grund zur Freude – kam aber nicht unerwartet.
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«Gemäss den Informationen, die wir in unserem Umfeld erhalten hatten, war der Entscheid in dieser Form abzusehen, daher haben wir seit einiger Zeit auf den Entscheid gewartet», schreibt Stefan Brücker auf Anfrage von zentralplus. Er wirkt seit 2022 als Co-Präsident des Vereins Babel, der sich für das bunte, aber auch problembehaftete Quartier rund um die Basel- und Bernstrasse einsetzt.
Lautstärke schlägt Anwohnern auf die Gesundheit
Ein Hauptproblem ist die Lautstärke. «Leider ist es so, dass sowohl in der Baselstrasse als auch in der Bernstrasse der Lärm unerträglich ist und unsere Anwohnerinnen und Anwohner unter dem Lärm leiden», schreibt Brücker, der als Anwohner weiss, wovon er spricht. Tag und Nacht Verkehrslärm – das gehe auf die Gesundheit.
Die Forschung habe gezeigt, dass Lärm kurzfristig Schlaf raube und dadurch Erholung, langfristig aber auch Herz-Kreislauf-Beschwerden verursachen könne. «Daher ist die Gefahr seit Jahrzehnten zu gross für die Wohnbevölkerung.»
Das hat das Kantonsgericht Luzern entschieden
So sieht es auch das Kantonsgericht. Im Urteil vom 10. März befanden die Richter, dass die Lärmbelastung zwischen der SBB-Überführung und dem Kreisel Kreuzstutz über den gesetzlichen Grenzwerten liege und eine Temporeduktion nötig sei. Der Kanton will die Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde senken. Dies im Rahmen des Umgestaltungsprojekts für die Baselstrasse (zentralplus berichtete).
Weiter betonten die Richter, dass mit Tempo 30 auch die Verkehrssicherheit an Grundstückeinfahrten und bei Parkplätzen verbessert werden könne. Andere, mildere Massnahmen seien geprüft, aber als weniger geeignet eingestuft worden. Und: Es gebe keine Hinweise, dass die Qualität als Hauptverkehrsachse darunter leide.
Keine Hinweise, ob Fall vor Bundesgericht kommt
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Noch kann Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt werden. Auf Anfrage äussert sich die Astag Sektion Zentralschweiz nicht dazu, ob sie dies vorhat. «Sollte es zu gegebener Zeit eine öffentliche Stellungnahme geben, würde sich die Astag – zusammen mit dem TCS – wieder bei den Medien melden», schreibt eine Sprecherin. Der TCS hat auf eine Anfrage nicht geantwortet.
Die geplante Temporeduktion auf der Baselstrasse kündigte die Stadt bereits 2022 an. Für Stefan Brücker hätte man Tempo 30 am besten «schon vor zehn Jahren» umgesetzt. Werden die Beschwerden nicht weitergezogen, könnte es nun bald so weit sein.
Tempo 30 noch vor Umbau der Baselstrasse
Für 16,5 Millionen Franken wollen der Kanton Luzern, die Stadt Luzern und EWL die Baselstrasse umbauen. Neue Werkleitungen, ein neuer Flüsterbelag, barrierefreie Bushaltestellen sind unter anderem geplant.
Während der etwa 1,5-jährigen Bauzeit wird der Verkehr einspurig über die Baselstrasse geführt, mit einer Umleitung über die Dammstrasse. Die Bewilligungsphase beginnt 2025, ein Baustart ist frühestens 2027 möglich. Doch gemäss neusten Informationen könnte Tempo 30 schon vor dem Start der Sanierungsarbeiten eingeführt werden. Wann genau, ist unbekannt.
seit 2022 im Journalismus, davor Politikwissenschaftler, Weltenbummler und Steinbildhauer. Bei zentralplus vom Praktikanten, zum Volontär bis zum Ressortchef alles durchlaufen. Heute Co-Redaktionsleiter mit einem Hang zu guten Texten.