Neue Verkehrsregeln

Gartenstrasse in Zug wird zur Einbahnstrasse

Auf der Gartenstrasse in Zug wird die nächsten Monate gebaut. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Auf der Gartenstrasse in Zug ändert sich der Verkehr grundlegend. Die Stadt setzt ein temporäres Einbahnregime und neue Fahrverbote durch.

Die Gartenstrasse in der Stadt Zug wird ab Mitte Mai 2025 bis voraussichtlich Ende des Jahres verkehrstechnisch neu geregelt. Das Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit (SUS) hat am 8. Mai entsprechende Massnahmen verfügt, wie aus einer amtlichen Mitteilung hervorgeht. Die Änderungen betreffen verschiedene Abschnitte der Strasse und zielen auf eine Entlastung und bessere Steuerung des Verkehrsflusses ab.

Konkret wird der Abschnitt zwischen der Rigistrasse und der Bahnhofstrasse zur Einbahnstrasse erklärt, wobei der Gegenverkehr für Velofahrer weiterhin erlaubt bleibt. Umgekehrt wird die Einfahrt von der Bahnhofstrasse in Richtung Rigistrasse für den motorisierten Verkehr verboten – auch hier sind Fahrräder ausgenommen. Zusätzlich gilt auf demselben Abschnitt ein Fahrverbot für Lastwagen und Gesellschaftswagen, wobei die Kehrichtabfuhr ausgenommen ist. Diese Einschränkungen gelten vom 12. Mai bis voraussichtlich Ende Dezember 2025.

Neben diesen Hauptmassnahmen sind laut Verfügung an verschiedenen Punkten zusätzliche Signalisationen geplant. Diese sollen der Verdeutlichung der neuen Verkehrsregelungen dienen und je nach Bedarf temporär angepasst werden. Der Entscheid stützt sich auf die geltende Strassenverkehrsverordnung sowie auf die Delegationsverordnung der Stadt Zug. Betroffene können innert 20 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Zug eine Verwaltungsbeschwerde einreichen – allerdings ohne aufschiebende Wirkung.

Verwendete Quellen
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