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Neues Regime

Dicke Post für die Luzerner Altstadt: Kurierlieferungen eingeschränkt

Stadt Luzern: Die Zufahrt für Kurierdienst wird beschränkt.

Künftig dürfen Paketdienste nur noch von 6 bis 10 Uhr sowie von 17.30 bis 19.30 Uhr bewilligungsfrei in der Luzerner Altstadt ausliefern.

Die Aufenthaltsqualität in der Fussgängerzone der Luzerner Altstadt soll höher werden. Das haben die Stadtluzerner Stimmbürgerinnen und -bürger beschlossen, als sie die Gegenvorschläge zum neuen Parkplatz- reglement und zum geänderten Parkkartenreglement im Juni 2021 angenommen haben (zentralplus berichtete).

Jetzt hat die Stadt Luzern reagiert: Sie will eine Verordnung in Kraft setzen, die die Zufahrten in die Altstadt regelt, die ab Ende November gelten soll. Es gelte eine Übergangfrist von zwölf Monaten.

Senkpoller an vier neuralgischen Punkten

Um den heute beträchtlichen nicht legalen Durchgangs- und Parkverkehr in der Fussgängerzone zu verringern, sollen zudem ab Herbst 2025 an vier zentralen Zufahrtsorten Senkpoller eingesetzt werden: bei der Zufahrt zum Mühlenplatz, auf die Reussbrücke, zum Kapellplatz und zum Grendel. Die Zugänglichkeit für Fussgängerinnen, Fussgänger, Rollstuhlfahrende, Velofahrende oder Einsatzfahrzeuge soll dadurch nicht eingeschränkt werden.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der Stadt Luzern
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