Tempo 30

Beschwerde gescheitert – Baselstrasse darf langsam sein

Durch die Baselstrasse fahren viele Autofahrerinnen in die Stadt. (Bild: ewi)

Auf der Luzerner Baselstrasse darf Tempo 30 gelten. Das Kantonsgericht weist Beschwerden ab und bestätigt die geplante Massnahme.

Das Luzerner Kantonsgericht hält Tempo 30 auf der Baselstrasse in der Stadt Luzern für angemessen. In einem am 10. März ergangenen Urteil wies es zwei Beschwerden von Verbänden ab, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Temporeduktion – von heute 50 km/h auf 30 – ist noch nicht eingeführt, soll aber von der SBB-Überführung bis zum Kreisel Kreuzstutz gelten.

Die kantonale Dienststelle hatte die Geschwindigkeitsreduktion im Rahmen der Sanierung und Umgestaltung der Baselstrasse verfügt. Grundlage waren mehrere Fachberichte, darunter ein Geschwindigkeitsgutachten sowie zwei Lärmschutzberichte. Man kam zum Schluss, dass Tempo 30 sowohl die Verkehrssicherheit erhöhe als auch die Lärmbelastung reduziere.

Dennoch reichten zwei Verbände Beschwerde ein und argumentierten, die Massnahme sei unverhältnismässig (zentralplus berichtete). Gemäss neuer Informationen der «Luzerner Zeitung» stammen sie vom Touring Club Schweiz (TCS) und vom Schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag.

Das entschied das Kantonsgericht zu Tempo 30 auf Baselstrasse

Das Kantonsgericht beurteilte die Anordnung im Urteil nun als rechtmässig und verhältnismässig. Die Temporeduktion wirke sich positiv auf die Sicherheit aus, insbesondere im Bereich unübersichtlicher Grundstückszufahrten und bei Parkplätzen.

Andere, mildere Massnahmen seien geprüft, aber als weniger geeignet eingestuft worden, da sie nur punktuell Wirkung entfalten würden. Zudem liege die Lärmbelastung auf dem betroffenen Abschnitt über den gesetzlichen Grenzwerten, sodass die Temporeduktion auch aus Lärmschutzgründen notwendig sei.

Das Interesse, die Strasse in kürzerer Zeit zu durchfahren, wiege weniger schwer. Laut Gericht gibt es keine Hinweise darauf, dass die Massnahme die Baselstrasse als Hauptverkehrsachse wesentlich beeinträchtigt oder die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes spürbar reduziert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von 30 Tagen kann Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden.

Wann Tempo 30 auf der Baselstrasse gilt, ist unklar

Die Baselstrasse in Luzern wird bald saniert. Neben der Erneuerung der maroden Werkleitungen sollen die Strassenoberfläche attraktiver gestaltet, die Verkehrssicherheit verbessert, der Lärm durch den Einbau eines Flüsterbelags reduziert und die Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden.

Das 16,5-Millionen-Franken-Projekt wird vom Kanton Luzern, der Stadt Luzern und EWL getragen, wobei die Stadt die Leitung innehat. Die Bewilligungsphase beginnt 2025, ein Baustart ist gemäss Website der Stadt frühestens 2027 möglich.

Während der etwa 1,5-jährigen Bauzeit wird der Verkehr einspurig über die Baselstrasse geführt, mit einer Umleitung über die Dammstrasse.

Gemäss der «Luzerner Zeitung» könnte die Einführung von Tempo 30 bereits vor den Sanierungsarbeiten erfolgen, sofern das Urteil nicht angefochten werde. Diese Informationen sind nicht gesichert.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung des Kantonsgerichts Luzern
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
  • zentralplus-Medienarchiv zu Tempo 30 auf Baselstrasse
  • Website der Stadt Luzern zur Baselstrasse Sanierung und hier zum Gesamtprojekt
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