«Traum» vom Atomausstieg

Verhandlungen mit CKW gescheitert

Stromleitungen: Die Stadt darf von der CKW Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes verlangen, viel mehr jedoch nicht. (Bild: ckw)

Der Luzerner Stadtrat muss zurück auf Feld eins und unterbreitet dem Parlament widerwillig einen alten Konzessionsvertrag mit der CKW. Es geht um das Recht, Stromleitungen zu legen und zu betreiben. Das Parlament wollte ursprünglich die atomstromfreie ewl bevorzugen. Doch die CKW ist als Eigentümerin der Netze hier am längeren Hebel.

Das Ziel ist gut gemeint. Mit der Klima-Strategie 2045 will die Stadt Luzern aus dem Atomstrom aussteigen. Aber: «Dies kann die Stadt nur beim eigenen städtischen Werk, der ewl, durchsetzen», erklärt Bruno Schmidiger, der für das Dossier seitens der Finanzdirektion zuständig ist. Weniger Einfluss hat die Stadt beim zweiten grossen Stromanbieter auf städtischem Boden, den Centralschweizerischen Kraftwerken (CKW). «Die Konzessionsverhandlungen zwischen Stadtrat und CKW scheiterten», sagt Schmidiger. Die CKW liefern hauptsächlich Atomstrom und gehören der privaten Axpo-Gruppe sowie dem Kanton Luzern. 

Die CKW auf Kantonsebene zeigt sich unnachgiebig. Seit einigen Monaten will der Stadtrat die langfristigen Konzessionsverträge für städtischen Boden neu verhandeln – es geht um das Recht, Stromleitungen zu legen und zu betreiben. Der Stadtrat sollte gemäss Auftrag des Parlamentes prüfen, ob ein Teil des CKW-Netzes an die städtische ewl (Energie Wasser Luzern) übertragen werden kann; die Netze in den Gebieten Littau, Reussbühl, Littauerboden, Ruopigen, die seit der Fusion neu zur Stadt Luzern gehören.

90 Prozent haben zugestimmt

Doch der Stadtrat stiess bei den CKW auf Granit. In einer Mitteilung schreibt er: «Der Stadtrat beantragt dem Parlament, den Vertrag mit der CKW mit dem gleichen Vertrag zu ersetzen, den sie bereits mit anderen Luzerner Gemeinden abgeschlossen hat.» Es soll also alles beim Alten bleiben. «Die CKW hat als Besitzerin der Netze das Sagen, was mit den Einrichtungen geschieht», begründet Schmidiger. Die Stromlieferantin müsse der Stadt lediglich Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes abliefern.

Die CKW-Mediensprecherin Dorothea Ditze erklärt: «Wir sind fühlen uns verpflichtet, die Stadt Luzern gleich zu behandeln wie die 90 Prozent der Luzerner Gemeinden, die dem neuen Konzessionsvertrag bereits zugestimmt haben.» Warum verkaufen die CKW die Littauer und Reussbühler Stromversorgung nicht an die ewl? «Unser Netz wäre ineffizienter und für unsere Kunden entstünden höhere Kosten.»

Laut Ditze ist der Betrieb von Verteilnetzen auf dem Land teurer als in der Stadt: «Würden wir attraktive, städtische Netzgebiete abtreten, würden wir all unseren Kunden im Kanton Luzern schaden.» Gemäss der CKW sind Konzessionsdauern von rund 25 Jahren eher am unteren Limit und in der Strombranche durchaus üblich.

Dies zeige auch der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und dem ewl: er läuft gar 31 Jahre. Hat denn die CKW keinen Service-Public Auftrag und muss die Stadtteile mit Strom beliefern? «Natürlich werden wir die Stadtteile in unserem Versorgungsgebiet weiter zuverlässig mit Strom versorgen», erläutert Ditze. «Unser Versorgungsauftrag hat nichts direkt mit der Konzession zu tun. Unsere Lieferpflicht beruht auf der Netzgebietszuteilung, die durch den Kanton Luzern festgelegt wird.»

Vertrag kommt nicht überall gut an

Die Verträge mit den CKW sind in einigen Gemeinden umstritten, weil sie für 25 Jahre verpflichten. Die Laufzeit sei höchstens gerechtfertigt, wenn die Konzessionsnehmerin mit hohen Investitionen rechnen müsste, was nicht der Fall sei, sagen Kritiker. Zudem solle die Stadt auf die Verträge mit ewl setzen, damit allfällige Gewinne an die Stadt beziehungsweise die Energiebezüger und Steuerzahler zurückfliessen.

Im Kanton Luzern beziehen 75 von 83 Gemeinden ihren Strom von den CKW. Zu Kontroversen führte der neue Konzessionsvertrag in fast in allen Gemeinden. «In der Stadt hat das Parlament nun das Wort. Das weitere Vorgehen wird sich an diesem Entscheid orientieren», sagt der Dossierverantwortliche Bruno Schmidiger. 

Für das weitere Vorgehen seien noch zwei Varianten denkbar. Erstens: den bestehenden Vertrag erweitern, damit er den neuen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Zweitens: den bestehenden Vertrag auf den 30. Juni 2016 kündigen und neue Verhandlungen mit den CKW aufnehmen.

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