Gebühren bei Bussen

Vergehen lohnen sich weniger

Schurken aufgepasst: Die Staatsanwaltschaft erhöht die Gebühren für Geldstrafen. (Bild: Zuger Polizei)

Auch kleinere Gesetzesübertretungen helfen mit, die Kantonsfinanzen aufzubessern: Die Luzerner Staatsanwaltschaft musste die Gebühren für Geldstrafen erhöhen. In den meisten Fällen werden so die Gebühren teurer als die Bussen selber. Insgesamt will der Kanton damit 700’000 Franken mehr einnehmen.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft sollte ursprünglich rund 700’000 Franken einsparen. Das forderte der Regierungsrat im Rahmen des Sparprojekts «Leistungen und Strukturen II». Das Vorhaben erwies sich allerdings als schwierig. «Wir haben den Auftrag umfassend analysiert und festgestellt, dass nach diversen umgesetzten Sparmassnahmen in den letzten Jahren nur noch eine Gebührenanpassung realisierbar war», sagt Sprecher Simon Kopp. So hat die Staatsanwaltschaft per 1. Oktober sämtliche Gebühren für kleinere Drogendelikte oder auch Ladendiebstahl angehoben. Und das nicht zu knapp.

Das heisst: Auch kleinere Vergehen tragen in Zukunft dazu bei, dass die Kantonsfinanzen wieder ins Lot kommen. Auffallend dabei: In den meisten Fällen sind die Gebühren nun höher als die Bussen selber. Das zeigen die internen Ansätze, die zentral+ vorliegen. «Auch bei geringfügigen Bussen ist der Aufwand für die Verfahrensabwicklung gross», begründet Kopp. Und eine Anpassung sei seit der letzten Erhöhung vor drei Jahren vertretbar gewesen. «Die Situation wird immer neu beurteilt», sagt Kopp. 

10’000 kleinere Geldstrafen

Die Rechnung geht so: Im unteren Geldstrafen-Bereich, das heisst bei Bussen von null bis zu 99 Franken, kann die Staatsanwaltschaft am meisten Einnahmen generieren. Es werden jährlich über 10’000 solche geringe Geldstrafen verfügt. Eine kleine Anhebung der Gebühr von 100 auf 120 Franken wirkt so wahre Wunder für die Staatskasse: Es entfallen über 200’000 Franken Mehreinnahmen (siehe Tabelle). 

Bei der nächst höheren Kategorie werden Gebühren im Umfang von rund 185’000 Franken budgetiert, dann 130’000 Franken, und so weiter. Bis schlussendlich die benötigten 680’000 Franken zusammenkommen. «Bei der Staatsanwaltschaft sind die Gebühren auch nach der Anpassung nicht kostendeckend. Der effektive Aufwand der ganzen Strafverfolgung mit Anzeige, Polizei, Untersuchung und Strafbefehl ist höher als die tatsächlich in Rechnung gestellte Gebühr», sagt Kopp. Im Vergleich mit anderen Kantonen weist Luzern nicht überhöhte Gebühren auf.

Bundesgerichtsentscheid verursacht Mehraufwand 

Der finanzielle Druck für die Staatsanwaltschaft wurde im Frühling dieses Jahres massiv erhöht. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides wurde die Luzerner Strafverfolgungsbehörde verpflichtet, bei Verfügungen jeweils eine Begründung und eine Sachverhaltsdarstellung zu schreiben. «Daduch ist ein erheblicher Mehraufwand entstanden», sagt Kopp. «Dieser konnte trotz Optimierungen im Prozessablauf mit den bestehenden Personalressourcen nicht aufgefangen werden.»

Die Regierung bewilligte der Staatsanwaltschaft daraufhin drei zusätzliche Stellen. Die Gebührenerhöhung erfolgte – wie erwähnt – im Rahmen von Leistungen und Strukturen II, wogegen die drei zusätzlichen Stellen bereits vor dem Sommer bewilligt worden seien, so Kopp. 

Neue Ansätze für Gebühren bei Geldstrafen

Busse Fr.
Bisher
Anzahl
Betrag Fr.
Neu
Betrag Fr.
Mehreinnahmen
0 bis 99
100
10’235
1’023’500
120
1’228’200
 204’700
ab 100
120
6’199
743’880
150
929’850
185’970
ab 200
160
3’259
521’440
200
651’800
                       130’360
ab 300
200
1’250
250’000
250
312’500
                     62’500
ab 400
220
1’298
285’560
250
324’500
                       38’970
500-999
250
1’115
278’750
300
334’500
                       55’750
 
 
 
3’103’130
 
3’781’350
+678’220 
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