Finanzielle Einigung mit Opfer

Verfahren gegen Luzerner Rapperin Loredana eingestellt

Hat mehr als den geforderten Betrag zurückbezahlt: Rapperin Loredana. (Bild: Instagram)

Der Streit hat ein Ende. Die Luzerner Rapperin, die sich als Rechtsanwältin ausgegeben und so von einer Rentnerin rund 430'000 Franken erhalten hatte, hat sich mit dem Opfer geeinigt – und dabei wohl tief ins Portemonnaie gegriffen.

Wie die Luzerner Staatsanwaltschaft schreibt, habe die Rapperin ihr fehlbares Verhalten eingesehen. So habe Loredana anerkannt, sich unter anderem als Rechtsanwältin ausgegeben, die Geschädigte getäuscht und damit Geld ergaunert zu haben (zentralplus berichtete). Die Staatsanwaltschaft geht von einem Betrag von rund 430'000 Franken aus. Einen Teil davon hat sie bereits im Frühjahr 2019 zurückbezahlt.

Der Wunsch nach einer Einigung sei von beiden Parteien gewünscht gewesen. Beide wollten auf eine weitere Strafverfolgung verzichten. Zu diesem Zweck beraumte die Staatsanwaltschaft Luzern eine Vergleichsverhandlung an, wo die Parteien einen umfassenden Vergleich schlossen. Loredana gestand ein, dass sie unrechtmässig gehandelt habe und übernahm dafür die volle Verantwortung.

Summe über dem mutmasslichen Betrag bezahlt

Loredana soll der geschädigten Walliserin einen Betrag bezahlt haben, der «deutlich über dem ermittelten Deliktsbetrag» lag, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Auch die Verfahrenskosten hat sie übernommen. Mit der Einstellung des Verfahrens ist nicht nur die Rapperin, sondern auch ihr Bruder aus dem Schneider, der als Gehilfe für den Betrug agiert hat.

Er habe sich an der Wiedergutmachung beteiligt, heisst es in der Mitteilung. Die Geschädigte wünschte und akzeptierte diesen Vergleich und hatte kein Interesse an einer weiterführenden strafrechtlichen Verfolgung der Vorwürfe.

Verfahren eingestellt

Mit der Wiedergutmachung ist das Thema auch für die Behörden vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat die Untersuchung gegen die Rapperin eingestellt. Der Entscheid ist rechtskräftig.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von David L
    David L, 07.10.2020, 19:41 Uhr

    Moment mal… hier wird es sich doch zumindest teilweise um Offizialdelikte handeln. Wie kann man da ein Verfahren einfach so einstellen? Hat die Staatsanwaltschaft kein Bock oder was?

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  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 06.10.2020, 11:26 Uhr

    Wir müssen uns nicht vorstellen, wie solche Prozesse bei fehlenden Batzeli ausgehen, oder etwa doch?

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