Verdingkinder erhalten vollen Betrag
Wer als ehemaliges Verdingkind oder Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen eine Entschädigung erhalten hat, soll deswegen keinen finanziellen Nachteil haben. Dafür hat sich der Ständerat ausgesprochen. Heute bewirkt eine Gesetzeslücke, dass die finanzielle Entschädigung für das Unrecht dem Vermögen angerechnet wird. Bei ärmeren Betroffenen werden deswegen die Ergänzungsleistungen gekürzt. Die Solidaritätsbeiträge sollen uneingeschränkt den Opfern zu Gute kommen, war die einstimmige Meinung des Ständerats. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.
Quelle:swisstxt
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