Männer trafen sich mit 15-jähriger Luzernerin

Verbotener Sex mit vermeintlicher Jungfrau

Ausschnitt aus Stanley Kubricks erstem Film, Lolita, aus dem Jahr 1962 (Bild: Screenshot)

Drei Männer lernen über das Internet eine 15-Jährige kennen, es kommt zu einvernehmlichem Sex. Einer bezahlt für das Abenteuer mit der vermeintlichen Jungfrau gar 1’750 Franken. Nun müssen dem Mädchen auch die beiden anderen Männer einen namhaften Geldbetrag überweisen. Dies hat das Luzerner Krimalgericht entschieden.

Die Fälle spielten sich nach einem weitgehend identischen Muster ab: Männer, allesamt ledig und Schweizer zwischen 28 und 40 Jahren, lernten die damals 15-Jährige in einem Internetchat kennen. Sie beginnen, sich über WhatsApp oder per MMS gegenseitig Nacktofotos zuzustellen, oftmals in eindeutigen Posen. Danach kommt es zu Treffen, teilweise bereits beim ersten Kennenlernen zu sexuellen Handlungen. Das Alter des Mädchens ist den Männern in allen Fällen bekannt, die Handlungen finden einvernehmlich statt.

Erster Sex in Wohnung der Eltern

Markus* war der erste der Männer, der sich mit dem Mädchen aus dem Amt Sursee verabredete. Nachdem er ihr im Juni 2013 über WhatsApp schrieb, «er wolle sie in Sachen Sex einführen», weilten zwei Wochen darauf ihre Eltern in den Ferien. Es kam in der elterlichen Wohnung zum ersten Geschlechtsverkehr zwischen den beiden. Verschiedene weitere Treffen folgten bis im Herbst. Allesamt ungeschützt und nun in der Wohnung des 28-Jährigen Bäcker-Konditors.

Nur gerade einen Tag nach dem ersten Sex mit Markus traf sich die Luzernerin mit dem 33-Jährigen Harald*. Insgesamt viermal kam es zwischen den beiden in den Folgewochen zum Geschlechtsverkehr, ebenfalls ohne Kondom. Teilweise holte Harald sie an ihrer Schule ab, worauf sie ihre Handlungen auf dem Rücksitz seines Autos vornahmen.

Als «15-jährige Jungfrau» angepriesen

Parallel dazu warb sie in einem Internetchat mit dem Text «jemand Lust auf eine 15-jährige Jungfrau aus der Schweiz». Gregor* bot ihr 1’750 Franken, wenn er «in sexueller Hinsicht mit ihr machen dürfe, was er wolle». Dazu mietete er in Ebikon ein Zimmer und holte die Schülerin zuhause ab. Im Zimmer fesselte er sie und verband ihr die Augen, es kam ebenfalls zu ungeschütztem sexuellen Kontakt. Das Treffen sollte nicht das einzige bleiben, bei späteren Kontakten bezahlte er erst 700 und zuletzt noch 300 Franken.

Dass alle Handlungen zwischen den Beteiligten einvernehmlich waren, schützt die Männer nicht vor Strafverfolgung. Bei sexuellen Handlungen mit Kindern handelt es sich um ein Offizialdelikt. Er habe die damalige Orientierungslosigkeit des Mädchens ausgenutzt, um seine sexuellen Fantasien auszuleben, urteilte der Staatsanwalt über Gregor in seiner Anklageschrift.

Dazu kommen beträchtliche Genugtuungssummen, die der Jugendlichen, respektive ihren Eltern, überwiesen werden. Während Marco dem Mädchen 2’000 Franken zu überweisen hat, einigte sich ihre Anwältin mit Markus auf einen Betrag von 6’000 Franken. Zwar anerkannte auch Gregor eine grundsätzliche Genugtuung. Die Forderung über 10’000 Franken war ihm jedoch zu hoch, so dass hier noch ein Zivilgericht darüber zu befinden hat.

Hohe Geldstrafen

Alle drei Fälle, die am Dienstag vor dem Luzerner Kriminalgericht beurteilt wurden, erfolgten im abgekürzten Verfahren. Damit hatten sich die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft bereits vor der Verhandlung auf die Sanktion geeinigt. Für mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind wurden die Männer mit 210 bis 300 Tagessätzen bestraft, was je nach Einkommen der Männer zwischen 18’900 und 39’000 Franken ausmacht. Die Geldstrafe wurde in allen Fällen bedingt gewährt, während die ausgesprochenen Verbindungsbussen von 2’000 bis 2’500 Franken bezahlt werden müssen. Die bei der Schülerin beschlagnahmten 2’200 Franken werden ihr, respektive ihrer Eltern, zurückerstattet.

*Namen geändert

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