Neue Verkehrssignale

Veloverkehr: Abbiegen bei Rot gibt’s in Luzern schon ab dem Frühling

Der Veloverkehr in Luzern soll flüssiger rollen können. (Bild: tsc)

Verzweigungen können neu so beschildert werden, dass Velofahrer trotz roter Ampel rechts abbiegen dürfen. In Luzern wird das bei mehreren Verkehrsknoten möglich.

Im neuen Jahr soll der Verkehr flüssiger rollen. Um diesem Wunsch zu entsprechen, hat der Bund neue Verkehrsregeln implementiert (zentralplus berichtete). Eine davon: Velos, Mofas und Co. können, unter gewissen Bedingungen, bei Verzweigungen rechts abbiegen dürfen, auch wenn die Ampel auf Rot steht.

Wichtigste Voraussetzung: Ein kleines Schild mit dem gelben Velo-Piktogramm, das an der Ampel angebracht wird und die neue Möglichkeit signalisiert.

Wie die neue Verkehrsregel funktioniert, erfährst du in diesem Video:

Luzern: 10 Verzweigungen kommen in Frage

Vorreiter in Sachen Rechtsabbiegen bei Rot ist die Stadt Zürich. Dort wurden bereits 81 Verkehrsknoten definiert, bei denen dies nun möglich sein soll. Die Beschilderung findet in diesen Tagen statt.

Noch nicht ganz so weit ist man in Luzern. Jedoch wurden bereits alle rund 100 Lichtsignalanlagen auf Kantonsstrassen überprüft, wie das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement auf Anfrage mitteilt. Das Resultat: bei rund 15 davon könnte eine Signalisationsänderung umgesetzt werden.

Eine definitive Liste der Verkehrsknoten, auf denen die neue Regelung signalisiert werden soll, besteht noch nicht, sagt Andreas Heller, Abteilungsleiter des Strasseninspektorats, auf Anfrage. «Bei einzelnen Verzweigungen müssen noch allfällige notwendige bauliche Anpassungen geprüft werden», erklärt Heller.

Auf der Hand liegt aber, dass mehrere der Kreuzungen, die dafür in Frage kommen, auf Stadtgebiet liegen. Die entsprechenden Signalisationsänderungen sollen im kommenden Frühling 2021 umgesetzt werden.

Die Umsetzung auf Strassen abseits der Kantonsstrassen liegt bei den jeweiligen Gemeinden. «Die Abklärungen zur Eignung für Rechtsabbiegen für Velos an zusätzlichen Kreuzungen liegt seit kurz vor Weihnachten 2020 vor», sagt Milena Scherer, Co-Leiterin Mobilität der Stadt Luzern. «Wir sind derzeit zusammen mit dem Kanton in der Evaluationsphase, bei welchen Kreuzungen die Rechtsabbiege-Möglichkeit umgesetzt werden soll.»

Pro Velo fordert weitere Massnahmen

Im Kanton Zug sollen derweil bis im Sommer alle Kreuzungen, sowohl auf Kantons- wie auch auf Gemeindestrassen, evaluiert werden. Erst danach will man entscheiden, ob und wo die neuen Signale installiert werden sollen (zentralplus berichtete).

Der Interessenverband Pro Velo Schweiz begrüsst die Neuerung derweil. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, wie der Verband auf Twitter schreibt:

Verlangt werden aber weitere Massnahmen, um den Veloverkehr zu fördern. Beispiele dafür seien ein gesetzlicher Mindestabstand beim Überholen von Velos, ein Überholverbot von Velos in Kreiseln und Erleichterungen beim Kinder- und Warentransport mit Lastenvelos, wie es in einer Mitteilung heisst. 

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Max Barmettler
    Max Barmettler, 07.01.2021, 15:45 Uhr

    Da beschäftigen sich die Staatsdiener wieder mal mit Schein- und Luxusproblemen. Dieses Novum bringt null Fortschritt, im Gegenteil, es führt zu weniger Sicherheit und mehr Unfällen, weil es nicht nur für Velos, sondern auch Fussgänger gefährlich ist, wie auf dem Bild deutlich zu sehen. Unverständlich, dass die Polizei gegen solchen Unsinn nicht opponiert.
    Was wirklich not täte und wofür sich die Velolobby viel mehr einsetzen müsste, wäre ein Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen von Velos. In andern Ländern ist das längst Vorschrift. Bundesbern setzt schon sehr seltsame Prioritäten.
    Auch das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen wird zu mehr Kollisionen führen (Ausscheren aus der Kolonne ohne Blick zurück).

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    • Profilfoto von Philipp Meier
      Philipp Meier, 07.01.2021, 16:40 Uhr

      Sie sind lustig. 1.5m Abstand zum Veloverkehr ist bei unseren schmalen Strassen unmöglich. Wenn ich das tun müsste, wäre ich mit meinem Fahrzeug (1.9m breite) bis zur Hälfte auf der Gegenfahrbahn. Und wie soll das funktionieren auf einer Hauptstrasse mit viel Gegenverkehr ? Dann müsste ich jeden Abend über etliche Kilometer hinter einem Velofahren hinterher kriechen.

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    • Profilfoto von Max Barmettler
      Max Barmettler, 07.01.2021, 19:26 Uhr

      Herr Meier, als Autofahrer komme ich selber immer wieder in solche Situationen. Falls Sie auch Velofahrer sind, haben Sie bestimmt schon ein mulmiges Gefühl gehabt, wenn PKWs, LKWs und Busse mit einem seitlichen Abstand von 30-50 cm vorbeifahren. Mir passiert das immer wieder, ich fahre 3000-4000 km/Jahr mit dem Rennvelo.
      Geht es um Verkehrsvorschriften, kann nur Sicherheit die oberste Maxime sein. Die Vorschriften müssen dabei auch weniger gute und unsichere Velofahrer berücksichtigen, wie Kinder und Ältere, von denen ja immer mehr mit dem E-Bike unterwegs sind. Da genügen eben Floskeln wie «mit genügendem Abstand» – wie in der Schweiz – nicht, denn dies lässt zu viel Interpretationsspielraum zu. In Deutschland z.B. hat man das erkannt und den genauen Abstand von 1,5 m vorgeschrieben. Möglich wäre in der Schweiz auch ein Abstand von 1 m innerorts, wo der Verkehrsfluss langsamer ist, und 1,5 m ausserorts. Es kann allein um Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie es eben Velofahrer sind, gehen. Auch wenn die Geduld der Vierradfahrer strapaziert wird. Einen Velofahrer anzufahren oder gar tödlich zu verletzen, ist ein traumatisches Ereignis für jeden Auto-, Lastwagen- oder Busfahrer.

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