Bund bestätigt Ausnahme von der Regel

Velostrasse im Bruchquartier darf definitiv bleiben

Das inoffizielle Verkehrsschild bei der Taubehnhausstrasse. (Bild: hae)

Der Vortritt für Velos in der 30-er-Zone ist eigentlich unzulässig. Doch der Bund gibt nach Pilotversuchen grünes Licht für sogenannte Velostrassen.

Vor vier Jahren wurde im Bereich Taubenhausstrasse-Bruchstrasse in der Stadt Luzern der Rechtsvortritt aufgehoben. Dadurch haben die Verkehrsteilnehmer auf dieser Achse freie Fahrt.

Dafür braucht es in Tempo-30-Zonen eine Ausnahmeregel. Getestet wurde dieses Verkehrsregime mit einer Sondergenehmigung des Bundesamts für Strassen (Astra). Mehrere Städte richteten provisorisch sogenannte Velostrassen ein, unter anderem in Luzern.

Die Velostrasse erhält kein eigenes Signal

Nach Auswertung dieser Pilotphase zieht der Bund ein positives Fazit: Er will die Verordnung über Tempo-30-Zonen anpassen, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.

Neu sind Abweichungen «vom Grundsatz des Rechtsvortritts» möglich, um «vortrittsberechtigte Fahrradstrassen einzurichten», schreibt das Astra. Auf ein eigenes Signal für Velostrassen wird verzichtet. In Luzern wurde ein solches für den Pilotversuch angebracht. Die entsprechende Strasse könne aber durch ein Velopiktogramms gekennzeichnet werden, heisst es.

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