Vekselberg soll vor Zürcher Arbeitsgericht aussagen

Dem im Kanton Zug wohnhaften russischen Oligarchen Viktor Vekselberg droht juristisches Ungemach. Ein ehemaliger Mitarbeiter betrachtet seine Kündigung als missbräuchlich. Versäumte Meldungen der Firma an Börsen- und Steuerbehörden sollen die Anschuldigungen belegen.

Wie der Tages-Anzeiger berichtet, prozessiert der ehemalige Mitarbeiter gegen das Family Office des russischen Investors Viktor Vekselberg. Er wirft der Firma missbräuchliche Kündigung vor. Zudem sollen ihm Leistungsboni nicht ausbezahlt worden sein. Die Summe die der Kläger fordert, beläuft sich auf rund 2 Millionen Franken.

Millionensalär winkte

Als vor sieben Jahren das Anstellungsverhältnis begonnen hatte, wirkte alles noch wie ein Traum. Bei einem 60-Prozent-Pensum hätte der heutige Kläger über 2 Millionen Franken verdienen sollen. Seine Hauptaufgabe bestand darin, eine Schweizer Niederlassung des Family Office aufzubauen, welches aus steuerrechtlichen Gründen die privaten Geschäfte Vekselbergs von seiner Renova-Gruppe übernommen hatte.

Ende 2012 erhielt der Kläger dann die Kündigung. Grund dafür soll das abnehmende Arbeitsaufkommen sein. Von schwindender Arbeit will der ehemalige Angestellte jedoch nichts bemerkt haben. Sein Anwalt führt die Kündigung viel mehr darauf zurück, dass sein Mandant Vorgänge in der Unternehmensführung «konsequent» beanstandet habe. So zum Beispiel eine verspätete Meldung an die Börse über Details einer Transaktion mit OC-Oerlikon-Aktien oder dass die Unterhaltskosten von Vekselbergs Jacht den Steuerbehörden in Zug ihm Rahmen der Pauschalbesteuerung nicht deklariert worden seien, obwohl eine Meldung des weltweit privaten Aufwands Pflicht sei.

Vekselberg als Zeuge?

Ein Sprecher von Vekselberg wollte dem Tages Anzeiger gegenüber den Inhalt der Vorwürfe und den Prozess nicht kommentieren. Zudem stünden die Vorwürfe des Klägers in keinen Zusammenhang mit der Kündigung. Der Richter am zuständigen Arbeitsgericht in Zürich muss nun entscheiden, ob das Arbeitsverhältnis korrekt aufgelöst wurde. Grosse Chancen scheint der Kläger jedoch nicht zu haben. Jedoch ist es möglich, dass wie vom Kläger gefordert, der Oligarch Vekselberg bald selbst als Zeuge vor Gericht erscheinen muss. Der Entscheid, ob er vorgeladen werde oder nicht, fällt in den nächsten Wochen.

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