Fall von häuslicher Gewalt an Zuger Strafgericht

Vater kommunizierte mit der Familie nur noch via Handzeichen

Am Zuger Strafgericht wurde am Mittwoch ein Fall häuslicher Gewalt behandelt. (Bild: mbe.)

Seine Kinder mussten nach dem Essen Füsse und Hände schütteln und vor dem Eintreten in die Wohnung Klopfzeichen machen. Am Zuger Strafgericht wurde der Fall eines Vaters behandelt, unter dessen Zwangsstörung die ganze Familie litt.

Fast ein Jahr lang sprach der Angeklagte kein Wort. Mit seiner Familie kommunizierte er einzig mittels Handzeichen und Gesten. «Wie ein Bauchredner», wie er selber sagt. Das Haus verliess er rund ein Jahr lang nicht. Zu schwach sei er dafür gewesen, sagte er gegenüber dem Richter. Nur noch 55 Kilogramm habe er damals gewogen, zusätzlich geschwächt durch Eisenmangel.

Der 49-Jährige musste sich am Mittwoch vor dem Zuger Strafgericht verantworten. Folgende Punkte warfen die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerin, seine damalige Frau, dem gross gewachsenen Mann vor: einfache Körperverletzung, Drohungen, Beschimpfungen sowie Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.

Schläge werden abgestritten

Konkret soll der Mann in der gemeinsamen Wohnung in Zug seine damalige Frau und Mutter der gemeinsamen Kinder mit der Faust gegen Kopf und auf den Oberarm geschlagen haben. Das Resultat waren zwei Wochen lang andauernde Kopf- und Rückenschmerzen des Opfers sowie ein Hämatom am Arm. Der Angeklagte sieht dies anders: «Ich habe sie bloss gegen die Tür gestossen. Daher rührt das Hämatom. Schläge waren keine dabei.»

«Er wollte seine Familie bloss vor Fehlern schützen.»

Verteidiger des Beschuldigten

Ausserdem soll er gegen seine heutige Ex-Frau Todesdrohungen ausgesprochen und sie beschimpft haben. Am 2. Mai 2017 dann der Höhepunkt: Er soll zu ihr gesagt haben, dass es das Todesurteil für sie und die Kinder sei, sollte sie zur Polizei gehen. Zwei Tage später erstattete sie Anzeige. Aus Angst flüchtete sie mit den Kindern zwischenzeitlich in ein Frauenhaus. Der Angeklagte bestritt derweil die Drohungen.

Kot und Urin in Plastiksäcken

Und: Der Angeklagte soll seit seinem Einzug im Mai 2016 – er wohnte zuvor im Ausland – die gemeinsame Wohnung völlig vernachlässigt haben. Konkret heisst das: Er sammelte Kot und Urin in Plastiksäcken und liess die Wohnung verschmutzen und teilweise verschimmeln.

«Ja, die Wohnung war vermüllt», gab der Mann vor Gericht zu. Zwischen Herbst 2016 und Frühling 2017 sei es besonders schlimm gewesen. Er habe unter dem Messie-Syndrom gelitten und damit seine Umgebung belastet.

«Ich tat bizarre Dinge, die ich inzwischen aufarbeiten konnte.»

Beschuldigter

Während die Mutter mit den Kindern übrigens nach wie vor in Zug lebt, wohnt der Beschuldigte wieder im Ausland. Für die Verhandlung reiste er extra mit dem Auto an.

Hände und Füsse mussten geschüttelt werden

Von den Kindern verlangte er das Durchführen sinnloser Rituale. Beispielsweise das Spülen des Mundes vor dem Essen, Schütteln der Hände und Füsse nach dem Essen, um allfällige Speisereste vom Körper zu entfernen, Sprechverbot nach dem Essen, mehrere Klopfzeichen vor dem Eintreten in die Wohnung und Schütteln der Hände und Füsse beim Eintreten in die Wohnung.

Sein Anwalt sagte dazu: «Auf den ersten Blick mag man meinen Mandanten für verrückt halten. Doch die Rituale waren damals aus seiner Sicht richtig. Er wollte seine Familie bloss vor Fehlern schützen. Fehler, die für eine Drittperson nicht nachvollziehbar sind.»

Der Angeklagte gab vor Gericht unumwunden zu, dass er dunkle Zeiten durchlebt habe. Er sprach unter anderem von einem Burnout. Davor habe er als ausgebildeter Ökonom einen gut bezahlten Job gehabt.

So lernte er auch seine spätere Frau kennen. Diese war seine Assistentin. Sein Anwalt erklärte, der Angeklagte habe sich dann immer weiter aus dem gesellschaftlichen Leben zurückgezogen.

Unter Zwangsstörung gelitten

«Es geht mir heute viel besser, auch wenn ich mich immer noch regelmässig mit einer Psychologin treffe», führte der Angeklagte aus. Seine psychiatrische Behandlung sei inzwischen abgeschlossen. «Dass ich schizophren bin, konnte ausgeschlossen werden. Jedoch litt ich unter einer Zwangsstörung. Ich tat bizarre Dinge, die ich inzwischen aufarbeiten konnte», so der Angeklagte weiter.

Mit seiner Ex-Frau pflege er heute einen guten Kontakt, man treffe sich regelmässig. Auch vor dem Gerichtsgebäude sprachen sie miteinander.

Der Staatsanwalt ordnete den Fall als häusliche Gewalt ein. Der Angeklagte habe seine Frau körperlich und verbal angegangen. Die Frage, wie letzteres gehen soll, wenn er in dieser Zeit doch gar nicht gesprochen hat, stellte der Anwalt später in den Raum.

Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken plus eine ambulante Behandlung. Die Privatklägerin hielt an diesen Anträgen fest, machte zudem eine Entschädigung von gut 4'200 Franken geltend.

Vorwürfe an die Ex-Frau

Der Verteidiger auf der anderen Seite erntete während seines Plädoyers mehrmals Kopfschütteln von Seiten des Opfers. Er stellte unter anderem ihre Schilderungen in Frage, warf ihr Übertreibung vor, dass sein Mandant sie täglich beschimpft haben soll. Dadurch wolle sich das Opfer bloss selbst aus der Schusslinie nehmen. Denn: «Zu diesem ‹System› gehörte auch sie. Sie leistete einen Beitrag zum verwahrlosten Haushalt.» Dies dürfe nicht totgeschwiegen werden.

«Laut psychiatrischem Gutachten ist eine störungsbedingte Therapie absolut notwendig.»

Richter

Ausserdem beziehe sich die völlige Vernachlässigung auf die Wohnung und nicht auf die Kinder. Worin die konkrete Gefährdung der seelischen wie körperlichen Entwicklung der Kinder bestanden haben soll, sei unklar. Auch die Kesb habe bei ihren Abklärungen keinen Handlungsbedarf feststellen können. Die Kinderzimmer seien von der Vermüllung zudem nicht betroffen gewesen. Er forderte einen Freispruch in sämtlichen Punkten für seinen Mandanten. Auch von ambulanten Massnahmen sei abzusehen.

Schliesslich war es am Angeklagten, ein Schlusswort zu halten. «Ich bin tief gestürzt. Ich habe mich mehrmals bei meiner Ex-Frau entschuldigt und bin kein aggressiver oder böser Mensch.» Sein Ziel für die Zukunft sei es, mit seinen Kindern zusammenzuleben.

Schizophrenie diagnostiziert

Nach rund eineinhalbstündiger Beratung gelangte das Gericht zu einem Urteil: Der Beschuldigte wird der mehrfachen Beschimpfung sowie der Nötigung (aufgrund der Drohungen am 2. Mai 2017) schuldig gesprochen. Von den anderen Tatvorwürfen wird er freigesprochen. Dies insbesondere aufgrund der Schuldunfähigkeit in diesen Punkten. Dafür kassiert er eine Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu 30 Franken und er muss seiner Ex-Frau eine Aufwandentschädigung von 1'250 Franken zahlen.

Zudem wird eine ambulante Massnahme angeordnet. «Laut psychiatrischem Gutachten ist eine störungsbedingte Therapie absolut notwendig», so der Richter. Zumal der Psychiater auch eine Schizophrenie diagnostiziert habe.

Ob der Beschuldigte Einspruch gegen das Urteil einlegen wird, liess er offen. Es ist noch nicht rechtskräftig.

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