Urteil zu Sozialdetektive-Abstimmung

Die Abstimmung über die Überwachung von Versicherten vom letzten November ist gültig. Das Bundesgericht hat Beschwerden des Vereins gegen Versicherungsspitzelei abgewiesen. Das Referendumskomitee hatte die Information des Bundes im Abstimmungsbüchlein sowie ein Dokument des Bundesamtes für Sozialversicherungen kritisiert. Auch gegen eine Information der Unfallversicherung Suva hatte der Verein Beschwerde eingereicht. Er unterlag mit allen Beschwerden vor Bundesgericht. Die Änderung des Sozialversicherungsrechts war mit einer Ja-Mehrheit von 64,7 Prozent angenommen worden. Im Vorfeld umstritten waren vor allem die Überwachungsmethoden.

Quelle:swisstxt
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