Urteil: Lohn von Gefangenen unpfändbar
Der Lohn von Gefängnisinsassen darf nicht gepfändet werden, um die Verfahrenskosten von Gerichten zu decken. Dies hat das Bundesgericht BGer entschieden. Im konkreten Fall geht es um einen Mann, der im vorzeitigen Strafvollzug sitzt. Der Häftling wollte anfangs Jahr 4000 Franken seines im Strafvollzug verdienten Geldes an eine Drittperson überweisen. Doch das Obergericht Nidwaldens beschlagnahmte das Geld, um die Verfahrenskosten zu decken. Das BGer hat dies nun untersagt und begründet, die meisten Strafgefangenen seien überschuldet. Eine Lohnpfändung wirke sich negativ auf die Arbeitsmotivation aus.
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