Bekanntes Problem mit Gutscheinen

«Unverschämt»: Abgelaufene City Card verärgert Luzerner

Die City Vereinigung bietet nicht nur Stühle zum Verweilen, sondern auch Einkaufsgutscheine in der Stadt an. (Bild: bic)

Mit der City Card kann man in über 150 Läden in der Stadt Luzern bezahlen. Naheliegenderweise wird sie häufig als Gutscheinkarte verschenkt. Doch die Freude darüber kann schnell verfliegen, wie das Beispiel eines zentralplus-Lesers zeigt.

Die City Card Luzern ist ein praktisches Zahlmittel in über 150 Läden in der Stadt. Von A wie dem ABC-Printshop bis zu W wie der Würzenbach-Drogerie gibt es kaum eine Branche im Luzerner Detailhandel, die nicht im Katalog der City Card vertreten wäre. Gerade wenn man einer Person etwas schenken möchte, diese aber nicht so gut kennt, ist das Schenken eines City Card-Gutscheins praktisch.

So geschah es auch dem Mann von zentralplus-Leserin Mirjana Ivanovic. Dieser hatte 2015 von seinem Arbeitgeber zum Abschied eine City Card im Wert von 250 Franken erhalten. Gebraucht hat er die Gutscheinkarte allerdings nur einmal für einen kleineren Einkauf.

Vor einigen Monaten wollte der Mann die Karte wieder einmal brauchen – und musste konsterniert feststellen, dass diese nicht mehr akzeptiert wurde, weil sie abgelaufen sei. Der Restbetrag von 200 Franken sei somit schlicht und einfach flöten gegangen. «Das finde ich unverschämt», schreibt die empörte Mirjana Ivanovic in einer Mail an zentralplus.

Obligationenrecht gibt Gültigkeit vor

Entäuscht ist das Ehepaar auch von der City Vereinigung Luzern. Denn diese sei überhaupt nicht entgegengekommen und schrieb in einer Stellungnahme: «Die Basis, dass Citycards fünf Jahre gültig sind, bildet das Schweizer Obligationenrecht. Die Kundin kann sich gern per Mail an den Präsidenten wenden.»

Die Gültigkeitsdauer der City Card ist auf der Webseite der City Vereinigung festgehalten. Zudem schreibt auch «Kassensturz Espresso», dass Wertgutscheine in der Regel fünf bis zehn Jahre gültig sind. Dies ist im Obligationenrecht so festgehalten. Häufig ist die Gültigkeit sogar noch kürzer. Ob das rechtlich betrachtet überhaupt erlaubt ist, ist umstritten. Doch weil es sich dabei meistens um kleinere Beträge handelt, hat bisher noch niemand den Streitfall vor ein Gericht gezogen. Entsprechend gibt es auch keinen Präzedenzfall.

Für den Mann von Mirjana Ivanovic bedeutet dies eindeutig: Die 200 Franken muss er sich abschreiben.

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