Kantonsrat lehnt neues Fördermodell ab

Unterstützung für Onlinemedien: Luzern wartet ab

Der Luzerner Kantonsrat will abwarten, was der Bund in Sachen Medienförderung macht. (Bild: zvg)

Der Kanton Luzern will Online-Medien nicht speziell fördern. Eine entsprechende Motion ist am Montag im Kantonsrat abgelehnt worden. Auch eine zweite Forderung, welche die Arbeit der Medienschaffenden betrifft, fand kein Gehör.

Der Kanton Luzern will kein Fördermodell für Onlinemedien ausarbeiten. Der Kantonsrat hat am Montag eine entsprechende Motion von Rahel Estermann abgelehnt. Die grüne Politikerin argumentierte, dass eine unabhängige Berichterstattung – gerade auch bei regionalen Themen – demokratiepolitisch von grosser Bedeutung seien.

Der Vorstoss war vor dem Hintergrund der strukturellen Probleme der Medienbranche – noch vor der Coronakrise – eingereicht worden. Die Werbeeinnahmen fliessen zunehmend ins Internet und an Grosskonzerne wie Facebook und Google ab, die Abonnentenzahlen der klassischen Zeitungen gehen zurück und werden durch zahlende Leserinnen und Leser im Onlinegeschäft nicht kompensiert.

Warten auf den Bund

Deshalb haben in jüngster Vergangenheit mehrere Kantone erste Schritte in Richtung regionaler Medienförderung unternommen. Luzern will hingegen – vorerst – nichts unternehmen. Die bürgerlichen Parteien im Kantonsrat fanden, der Kanton solle nun erst abwarten, wie die Medienförderung auf Bundesebene ausgestaltet werde. Geäussert wurde auch die Befürchtung, staatliche Unterstützung könnte die Unabhängigkeit der Berichterstattung gefährden.

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Der Bundesrat hat kürzlich ein Massnahmenpaket vorgelegt, mit dem künftig auch Onlinemedien mit jährlich 30 Millionen Franken gefördert werden sollen. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sommersession im Ständerat diskutiert, die zuständige Kommission hat sich am Montag positiv dazu geäussert.

Der Luzerner Regierungsrat will allfällige kantonale Massnahmen erst prüfen, wenn ein Entscheid auf Bundesebene gefällt ist. Zuvor hat er in seiner Antwort die Qualität der regionalen Berichterstattung teilweise widersprüchlich eingeschätzt. Er hielt fest, dass «kantonale politische Themen nur noch ausnahmsweise kompetent eingeordnet und mit der nötigen Sorgfalt und Tiefe auch kontrovers behandelt und kommentiert werden können». Darin sieht er einen Qualitätsverlust, der «durchaus demokratiepolitisch relevant ist». Gleichzeitig sah er aber keine Gefährdung der Medienvielfalt. «Insgesamt ist im Kanton Luzern die Informationsvielfalt auf einem hohen Niveau gewährleistet», so die Regierung (zentralplus berichtete).

Einsicht in Verfügungen der Staatsanwaltschaft wird nicht vereinfacht

Auch ein zweites Geschäft, das die Arbeit von Medienschaffenden betrifft, stiess im Parlament am Montag auf Widerstand. Melanie Setz Isenegger (SP) verlangte, dass die Einsichtnahme in Verfügungen der Staatsanwaltschaft vereinfacht wird. Konkret sollten die Behörden den registrierten Journalisten einen Überblick bieten, welche Verfahren eingestellt worden sind. Aktuell erhalten Medienschaffende zwar Einblick in entsprechende Verfügungen, sie müssen allerdings vorher wissen, gegen wen überhaupt ermittelt wurde. Das erschwere die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit durch die Medien, begründete die SP-Kantonsrätin.

Das Thema gewann im Zuge der Untersuchung gegen den Zuger CVP-Regierungsrat Beat Villiger an Bedeutung. Eine Recherche des Online-Magazins «Republik» warf die Frage auf, ob die Luzerner Staatsanwaltschaft Villiger bevorteilt habe (zentralplus berichtete).

Die Mehrheit des Kantonsrates erachtete eine Anpassung aber als unnötig. Es brauche weiterhin eine Einzelfallprüfung, sagte etwa Inge Lichtsteiner, Präsidentin der Justiz- und Sicherheitskommission (CVP). Zudem sei die Gesetzgebung im Gebiet des Strafprozessrechts Sache des Bundes.

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