Luzern: Nachwehen des «Fall Bodum»

Angst vor wildwest-ähnlichen Zuständen: Stadtrat lehnt linksgrüne Idee ab

Linksgrün will einen zweiten «Fall Bodum» verhindern. (Bild: jal)

Linksgrüne wollen einen zweiten «Fall Bodum» verhindern. Darum wollen sie, dass Hausbesitzer künftig eine Unterhaltspflicht für ihre Häuser haben. Doch der Stadtrat sieht einige rechtliche Hürden und befürchtet einen Eingriff in die Eigentumsgarantie und gar wildwest-ähnliche Zustände. Für die SP ist dies nicht nachvollziehbar.

Die beiden ehemaligen sogenannten Bodum-Villen an der Luzerner Obergrundstrasse haben mittlerweile zwar die Besitzerin gewechselt. Die Folgen der Geschichte, die ihren Höhepunkt in der Besetzung der Liegenschaften 2016 hatte, beschäftigen die städtische Politik aber bis heute.

Ende September reichten die SP-Grossstadträte Simon Roth und Gianluca Pardini zusammen mit ihrer Kollegin von den Grünen Irina Studhalter im Parlament einen Vorstoss ein, der verlangt, dass die Stadt bei einer nächsten Revision der Bau- und Zonenordnung eine gesetzliche Pflicht der Grundeigentümer zum ordentlichen und angemessenen Unterhalt ihrer Liegenschaften verankert.

Damit will Linksgrün verhindern, dass wie im Fall der Bodum-Villen Häuser jahrelang vernachlässigt und dem Zerfall überlassen werden. Da auf dem Gebiet der Stadt der Wohnraum knapp sei und nur sehr wenig zusätzliche Areale eingezont werden könnten, sei ein solches Verhalten stossend, argumentieren SP und Grüne.

Stadtrat sieht Eigentumsrecht verletzt

Nun liegt die Antwort des Stadtrates vor. Für das Anliegen der Initianten sieht er kaum Möglichkeiten, da es sowohl mit kantonalem als auch mit Bundesrecht kollidieren würde. «Eine kommunale Bestimmung als Ergänzung zu den bestehenden kantonalen Rechtsgrundlagen würde eine Einschränkung der Eigentumsgarantie gemäss Artikel 26 der Bundesverfassung bedeuten», schreibt der Stadtrat.

Für einen entsprechenden Passus im städtischen Bau- und Zonenreglement müsse folglich ein öffentliches Interesse vorliegen, die Bestimmung müsse verhältnismässig sein und dürfe «den Kerngehalt der Eigentumsgarantie nicht verletzten». Ob das öffentliche Interesse zum Unterhalt einzelner Liegenschaften gross genug sei, um eine Instandhaltungspflicht durchzusetzen, sei aber fraglich und müsste von einem Gericht beurteilt werden. Zudem seien Fälle, in welchen ein Haus stark vernachlässigt werde, sehr selten, schreibt der Stadtrat. Deshalb erachtet er eine kommunale Bestimmung als nicht erforderlich.

Angst vor Zuständen wie im Wilden Westen?

Der Stadtrat befürchtet ausserdem hohe Kosten für die Verwaltung, da die Stadt der Eigentümerschaft zunächst eine Frist zur Instandsetzung eines Gebäudes setzen müsste, um Massnahmen zu ergreifen, die von der Stadt genau definiert würden. «Würde die Eigentümerschaft die bezeichneten Massnahmen nicht innert der angesetzten Frist vornehmen, wäre die Ersatzvornahme durch die Stadt zu verfügen», so der Stadtrat. Dabei müsste die Stadt selber die Planung übernehmen, das Baubewilligungsverfahren durchlaufen sowie das Bauunternehmen selber beauftragen.

«Auch die heute geltende Bau- und Zonenordnung ist ein massiver Eingriff in die Eigentumsfreiheit.»

Simon Roth, SP

Dies könne so weit gehen, dass die Stadt am Schluss sogar die Kosten für die baulichen Massnahmen vorschiessen und diese gleich selber umsetzen müsste. «Je nach Einschätzung der Gefahr wären die ersatzweisen Massnahmen unter Polizeischutz durchzuführen», befürchtet die Stadtregierung. In anderen Worten: Sie rechnet damit, dass eine Hausbesitzerin im Extremfall unter Gewaltandrohung versuchen könnte, Massnahmen an ihrer Liegenschaft durch die Stadt zu verhindern.

Der Stadtrat warnt ausserdem, dass bei jeder einzelnen Verfügung für den Liegenschaftsbesitzer der Gang bis vor Bundesgericht möglich sei – mit allen Prozessrisiken für die Stadt.

Die Sozialdemokraten wollen Druck aufbauen

Trotz der rechtlichen Auslegeordnung des Stadtrates kann man bei der SP dessen Antworten nur bedingt nachvollziehen: «Auch die heute geltende Bau- und Zonenordnung ist ein massiver Eingriff in die Eigentumsfreiheit. Denn sie enthält beispielsweise für bestimmte Gebiete klare Vorgaben zur Nutzung der Erdgeschosse von Privathäusern», sagt Motionär und Fraktionschef Simon Roth. Ausserdem könnten Liegenschaften in der Arbeitszone nicht für Wohnraum umgenutzt werden. Will heissen: Hausbesitzerinnen dürfen auf ihrem Privatgrundstück heute bei weitem nicht alles tun und lassen, was sie wollen.

Fast lächerlich ist für Roth die geäusserte Befürchtung, dass wegen Gewaltandrohung durch den Hausbesitzer auf bauliche Zwangsmassnahmen verzichtet werden sollte. «Dies kann unmöglich eine Überlegung bei staatlichem Handeln sein.» Vielmehr zeigten solche Ausführungen, dass der Stadtrat grundsätzlich nichts ändern möchte, da er sonst bei entsprechenden Fällen in der Verantwortung stünde, aktiv zu werden, so Roth.

SP will am Vorstoss festhalten

«Wir werden deshalb wohl an unserer Forderung festhalten.» Kommt Linksgrün damit durch, müsste der Stadtrat einen konkreten Artikel für die Bau- und Zonenordnung ausarbeiten. Der Kanton müsste das Reglement anschliessend genehmigen. «So würde die Verhandlungsposition der Stadt gestärkt. Und weil es sich bei Hausbesitzern, die ihre Liegenschaften verfallen lassen, um Ausnahmefälle handelt, darf sich die Stadt durchaus mal auf einen möglichen Prozess einlassen und somit Druck aufbauen», hält Roth fest.  

«Eigentum bringt Verantwortung gegenüber der Gesellschaft mit sich.»

Irina Studhalter, Grüne

Noch etwas zurückhaltender äussert sich auf Anfrage die Grüne Irina Studhalter. Für sie sind die Begründungen und rechtlichen Bedenken des Stadtrates nachvollziehbar. Sie hält aber fest: «Grundsätzlich störe ich mich trotzdem sehr am heiligen Gral der Eigentumsgarantie. Eigentum bringt Verantwortung gegenüber der Gesellschaft mit sich. Dies gewichte ich höher als der Stadtrat in seiner Stellungnahme.» Wie sich die Grünen im Parlament verhalten werden, wenn es um die Annahme oder Ablehnung der Motion geht, kann sie derzeit noch nicht sagen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Luc Bamert
    Luc Bamert, 11.12.2020, 16:19 Uhr

    Typisch Links-Grün. Viel Wind aufgrund eines Einzelfalls. Blockwartmentalität à la DDR. Denn irgendein Gebäude wird sich immer finden, das angeblich schlecht unterhalten ist. Auch wenns bloss darum geht, dem Eigentümer eins reinzubremsen.

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