Uni Zürich: Ritzmann-Entlassung nichtig

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Kündigung der Universitätsprofessorin Iris Ritzmann für nichtig erklärt. Ritzmann hatte die Affäre um den ehemaligen SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli ins Rollen gebracht. Die Universität warf ihr Amtsgeheimnisverletzung vor, weil sie vertrauliche Daten an die Medien weitergeleitet habe. Diese Daten hatten zur Entlassung Mörgelis an der Universität geführt. In einem früheren Urteil wurde Ritzmann freigesprochen, weil die Staatsanwaltschaft die Beweise gemäss Gericht rechtswidrig beschafft hatte. Gemäss Verwaltungsgericht hätten diese Beweismittel deshalb auch nicht für ihre Kündigung berücksichtigt werden dürfen.

Quelle:swisstxt
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