Ungültige Kantonsrats-Wahlzettel im Entlebuch verschickt
Wie der Kanton bekannt gibt, sind im Wahlkreis Entlebuch handschriftlich veränderte Wahlzettel versandt worden. Es handelt sich dabei um FDP-Wahlzettel, bei denen handschriftlich der Name von Kantonsratskandidat Reto Zemp kumuliert wurde. Zemp bekennt sich zum Vorfall und entschuldigt sich für das Vorgehen.
Im Wahlkreis Entlebuch sind FDP-Wahlzettel (Liste 6) im Umlauf, auf denen der Name des Kantonsratskandidaten Reto Zemp von Dritten vorgängig handschriftlich kumuliert wurde. Es seien im Namen des Kandidaten rund 200 geänderte Stimmzettel als Wahlwerbung an FDP-Wähler in Schüpfheim verschickt worden. Dies gibt der Kanton Luzern diesen Freitag in einer öffentlichen Mitteilung bekannt.
FDP übernimmt Verantwortung
Auch die FDP meldet sich kurz darauf mit einer öffentlichen Mitteilung. Die FDP-Parteileitung sei von Kantonsratskandidat Reto Zemp proaktiv über den Vorfall informiert worden. «Er entschuldigt sich für das Vorgehen und übernimmt die Verantwortung dafür», so heisst es in der Mitteilung.
«Für die FDP-Kantonalpartei steht ein fairer und gesetzeskonformer Wahlkampf im Zentrum. Unlautere Mittel lehnt die Parteileitung ganz klar ab. Dies wurde mit allen Kandidierenden auch bereits im Vorfeld der Wahlen schriftlich vereinbart», so Benjamin Häfliger im Namen der FDP. Die Parteileitung sei daher enttäuscht über das Vorgehen des Kandidaten.
Von Dritten ergänzte Wahlzettel sind ungültig
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) weist Wählerinnen im Wahlkreis Entlebuch darauf hin, keine von Dritten veränderte Wahllisten zu benutzen, sondern die offiziell zugestellten Wahllisten zu verwenden und allfällige Änderungen der Wahlzettel immer selber handschriftlich vorzunehmen.
Das JSD hat die Gemeinden des Wahlkreises Entlebuch darüber informiert, dass bei der Auszählung der Wählerstimmen jene Wahlzettel zu prüfen und gegebenenfalls als ungültig zu erklären sind, bei denen der Verdacht besteht, dass die handschriftliche Ergänzung von Dritten stammt. Ob in diesem Zusammenhang ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern zu prüfen haben.
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