Ungarn verstösst gegen EU-Asylrecht

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat erneut Teile des Asylsysstems in Ungarn für rechtswidrig erklärt. Es sei unzulässig, dass Ungarn etwa illegal im Land befindliche Flüchtlinge abschiebe, ohne den Einzelfall zu prüfen, entschied das höchste EU-Gericht in Luxemburg. Damit verstosse das Land gegen Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie für Rückführungen. Zudem hätten Flüchtlinge nur beschränkt Zugang zu einem internationalen Schutzverfahren in den sogenannten Transitzonen an der Grenze zu Serbien. Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission gegen die Asylregeln der rechtsnationalen Regierung Ungarns von Ministerpräsident Viktor Orban.

Quelle:swisstxt
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