In Hünenberg kam es während des Lockdowns im März zu einem unangenehmen Zusammenprallen zwischen einem Schäferhund und einem Velofahrer. Letzterer trug ein Schädelhirn-Trauma davon.
Der Hundebesitzer führte seinen Deutschen Schäferhund an jenem verhängnisvollem März-Abend angeleint zum Spaziergang aus. Nachdem das Tier auf einer rechts angrenzenden Wiese sein Geschäft verrichtet hatte, wollte der Zuger gerade den Hundekot aufnehmen. Da geschah es.
Der Schäferhund rannte unverhofft auf die Fahrbahn, wo er mit einem Velofahrer zusammenpralle. Dieser stürzte unglücklich. Ein Schädelhirn-Trauma sowie eine Magenblutung waren unter anderem die Folge.
Die Zuger Staatsanwaltschaft wirft dem Zuger nicht vor, die Körperverletzung verursacht zu haben. Auch von Schadensersatz oder Schmerzensgeld ist in ihrem Strafbefehl keine Rede. Aber: Der Mann habe seinen Schäferhund ungenügend unter Kontrolle gehabt. Er wird daher der Missachtung des Übertretungsstrafgesetzes schuldig gesprochen. Bezahlen muss er eine Busse von 100 Franken.
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