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In Sursee gilt neu eine Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen. Die Stadt unterstützt den Ausbau mit einer vergünstigten Beratung.
Seit dem 1. März gilt in Sursee das neue kantonale Energiegesetz. Es schreibt vor, dass nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Dachsanierungen eine Solaranlage installiert werden muss. Die Stadt Sursee unterstütze den Ausbau mit einer vergünstigten Beratung, schreibt sie in einer Medienmitteilung.
Laut den neuen Vorschriften müssen Neubauten mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Solarmodulen ausstatten. Bei bestehenden Gebäuden seien es mindestens 25 Prozent, wenn das Dach neu eingedeckt oder ein Flachdach neu abgedichtet wird. Dächer mit starker Verschattung oder Nordausrichtung seien von der Pflicht ausgenommen.
Wer die Mindestanforderungen nicht erfülle, muss eine Ersatzabgabe von 1000 Franken pro fehlendem Kilowatt Leistung zahlen. In Sursee sei diese Zahlung nur erlaubt, wenn eine Solaranlage wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
Kostenlose Beratung
Um den Ausbau zu erleichtern, biete die Stadt ab sofort eine subventionierte Solarberatung an. Eigentümer zahlen 100 Franken, um eine individuelle Einschätzung zu erhalten. Zusätzlich könne eine kostenlose «Energiesparberatung» in Anspruch genommen werden.
Neben der Solarberatung gibt es auch Informationen zum Heizungstausch. Die Beraterinnen seien für das Bundesprogramm «erneuerbar heizen» anerkannt. Damit unterstütze die Stadt die Surseer Bevölkerung auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung.
- Medienmitteilung der Stadt Sursee