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Die Luzerner Regierung verbietet es per sofort, Schiffe in den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee einzuwässern. Damit soll die Ausbreitung der Quaggamuschel bekämpft werden.
Die Quaggamuschel breitet sich in der Schweiz aus. Auch im Vierwaldstättersee und im Zugersee wurde die invasive und gebietsfremde Muschel dieses Jahr nachgewiesen (zentralplus berichtete) – und dies trotz umfangreicher Schutzmassnahmen.
Nun weitet die Luzerner Regierung diese Massnahmen aus und verfügt per sofort ein Einwasserungsverbot für Schiffe in den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee, wie sie in einem Schreiben mitteilt. «Ist ein Gewässer einmal betroffen, gibt es bisher keine Massnahmen, um die Ausbreitung der invasiven Muschel zu stoppen. Sie vermehrt sich schnell und hat grosse negative Auswirkungen auf das Ökosystem eines Gewässers, verursacht hohe Schäden an Infrastrukturen und sorgt für Einbussen in der Fischerei», schreibt das Umweltdepartement in der Stellungnahme. Nach heutigem Wissen gelten Schiffe, die in verschiedenen Gewässern eingewässert wurden, als wichtigste Verbreiter der Muschel.
Stand-up-Paddler und Kitesurfer sollen ihre Geräte reinigen
Wie der Kanton weiter schreibt, dürfen Schiffe, die auf dem entsprechenden See zugelassen sind und zuvor nicht in einem anderen Gewässer verkehrten, weiterhin eingewässert werden. Ebenfalls vom Verbot ausgeschlossen sind Schiffe der Polizei, der Feuerwehr, des Militärs sowie Schiffe, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Weiterhin auf die Seen dürfen auch Schiffe im Zusammenhang mit Ruderregatten auf dem Rotsee. Für diese gilt gemäss dem Kanton bereits eine etablierte Reinigungspflicht.
Die Behörden empfehlen zudem dringend, dass Nutzer von Stand-up-Paddle- sowie Surf- und Kitesurfbrettern ihre Geräte vor dem Gebrauch reinigen. Für Boote besteht seit vergangenem Mai eine Reinigungspflicht, wenn diese vorher in einem anderen Gewässer lagen.
Die Verfügung gilt laut dem Kanton wie erwähnt ab sofort und bis auf Widerruf. Das Verbot beruht auf einem Postulat, welches der Kantonsrat in der vergangenen Juni-Session erheblich erklärte.
Andrea Liniger, beim Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement für die Quaggamuschel zuständig, sagt auf Anfrage, dass der Hallwilersee vom Verbot vorläufig nicht betroffen sei. Dies, weil dessen Gebiet auch auf Aargauer Boden liegt und es somit bundesrechtliche Vorgaben zur Koordination solcher Massnahmen zu beachten gebe. Jedoch gebe es am Hallwilersee auf Luzerner Seite keine Stelle, die für grosse Schiffe zum Einwässern geeignet seien. Und auf Aargauer Boden würden die Schiffe bereits heute systematisch kontrolliert.
Nicht die erste Massnahme
Beim Einwasserungsverbot handelt es sich nicht um den ersten behördlichen Versuch, die Quaggamuschel aufzuhalten. Die Zentralschweizer Kantone lancierten im vergangenen Sommer eine elektronische Meldeplattform, auf welcher Schiffsführer einen Gewässerwechsel vorab angeben müssen. Vor dem Wechsel muss eine autorisierte Reinigungsstelle das Boot putzen.
In Obwalden gilt seit dem ersten August ein Einwasserungsverbot für sämtliche ausserkantonalen Schiffe. Auch in den Kantonen Schwyz und Zug führten die Behörden diese Massnahme ein (zentralplus berichtete). Der Kanton Zug war dabei noch schneller und verbot das Einwässern von ausserkantonalen Schiffen im vergangenen April. Zudem führte er eine Schranke für den Ägerisee ein (zentralplus berichtete).
- Medienmitteilung des Kantons Luzern
- Verfügung des Kantons Luzern
- Medienarchiv zentralplus