Zwei Silbermöwen im Thurgau und ein Schwan in Bern wurden kürzlich positiv auf die Vogelgrippe getestet (zentralplus berichtete). Das hat den Bund dazu veranlasst, die Ausweitung des bestehenden Beobachtungsgebiets auf die Ufergebiete der meisten natürlichen Seen und grossen Flüsse der Schweiz anzuordnen. So schreibt es der Kanton Luzern in einer Mitteilung.
Das hat vor allem Folgen für Tierhalterinnen und Tierhalter, die 50 oder mehr Vögel halten – Hühner oder Gänse zum Beispiel. In den Beobachtungsgebieten in der Nähe von Gewässern müssen diese nun dafür sorgen, dass Wildvögel und Hausgeflügel möglichst wenig Kontakt haben. Wie es in der Mitteilung heisst, gehe von diesem Kontakt das grösste Übertragungsrisiko aus.
Ab dem 16. Januar muss daher der Auslauf von Hausvögeln auf den geschlossenen Aussenklimabereich beschränkt, Aussenflächen und Wasserbecken mit Zäunen versehen oder der Zugang von Personen zu den Tieren aufs Minimum beschränkt werden.
«Grosse Wachsamkeit ist angezeigt»
An Märkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen darf nur Hausgeflügel aus Tierhaltungen aufgeführt werden, welche die Massnahmen seit mindestens 21 Tagen einhalten. Ausserdem müssen Tiere mit Symptomen sofort den Behörden gemeldet werden.
Die Regeln gelten für Tierhalten in den Beobachtungsgebieten. Das sind in der Region die Reuss, der Vierwaldstättersee, der Sempachersee, der Hallwilersee, der Baldeggersee und der Zugersee.
In Luzern wurden laut Mitteilung derweil diese Wintersaison noch keine Fälle der Vogelgrippe festgestellt. Die Lage werde laufend beurteilt und die Massnahmen würden, abhängig von allfälligen Befunden, weiter verstärkt. «Das Ziel ist es, die Ansteckung von Hausgeflügel unter allen Umständen zu verhindern. Eine grosse Wachsamkeit ist angezeigt», wird Kantonstierarzt Dr. Martin Brügger, Leiter der Dienststelle Veterinärdienst des Kantons Luzern zitiert.
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