:focal(389x729:390x730)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2023/02/AB101112-N-024.jpg)
Ein Zuger Kantonsrat forderte die Prüfung eines Pumpspeicherkraftwerks zwischen Ägerisee und Zugersee. In seiner Antwort begründet der Regierungsrat nun, wieso er dem Vorhaben skeptisch gegenübersteht.
Der Zuger Regierungsrat hat auf den Vorstoss des Baarer Mitte-Kantonsrats Pirmin Andermatt geantwortet. Dieser forderte Ende März im Kantonsrat die Prüfung eines Zuger Pumpspeicherkraftwerks zwischen Ägerisee und Zugersee. Mit diesem könne der Kanton Zug den CO₂-Ausstoss reduzieren und gleichzeitig die Abhängigkeit von ausländischen Energielieferanten mindern.
Die Erstellung des Kraftwerks sei allenfalls mit Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität des Zugersees zu kombinieren – denn an dieser sei gemäss Vorstoss Andermatts ein ähnliches Projekt vor rund zehn Jahren gescheitert.
Die Energieerzeugung eines Pumpspeicherkraftwerks zwischen Ägerisee und Zugersee würde wie folgt funktionieren: Mit überschüssigem Solarstrom solle Wasser am Tag hochgepumpt. In der Nacht würde dann die fehlende Solarenergie mithilfe des hochgepumpten Wassers kompensiert. Dieses Wasser würde Turbinen zum Drehen bringen und via Generator Strom erzeugen.
Voraussichtlich unrentabel
Die Zuger Regierung teile das Anliegen des Vorstosses, die einheimische, CO₂-freie Stromproduktion zu fördern. Allerdings könne eine solche Anlage kaum wirtschaftlich betrieben werden und ihr energiepolitischer Nutzen wäre gering.
Sowohl ein auf die kurzfristige Speicherung von Solarstrom ausgerichteter als auch ein rein marktabhängiger Betrieb wäre voraussichtlich nicht rentabel, erklärt der Zuger Regierungsrat. Eine Pumpspeicheranlage verbrauche netto mehr elektrische Energie als sie produziere. Rund ein Viertel der Energie gehe verloren.
Eine langfristige Speicherung von Sommerstrom und damit die Schaffung von zuschaltbaren Winterreserven wäre mit der vorgeschlagenen Anlage nicht möglich. Für die kurzfristige Speicherung von Solarstrom im Sommer wären dezentrale Lösungen wie Batteriespeicher geeigneter. Auch dürfte die Anlage nicht wesentlich zur Versorgungssicherheit des Kantons Zug im Fall eines Blackouts beitragen.
Naturschutzrechtliche Bestimmungen als Hinderniss
Zudem wäre sie gewässerschutzrechtlich nicht realisierbar, so der Regierungsrat. Die Verbesserung der Wasserqualität des Zugersees wäre marginal. Als Nebeneffekt träte eine sogenannte Eutrophierung des Ägerisees ein – der See würde mit Närhstoffen angereichert. Das sei gewässerschutzrechtlich nicht zulässig. Auch mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz wäre das Vorhaben nicht vereinbar. Es wäre zudem fischereirechtlich nicht bewilligungsfähig. Die Zuger Regierung beantragt daher, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.
- Antwort des Regierungsrats auf Vorstoss von Pirmin Andermatt