Schutz für den Ägerisee

Quaggamuschel: Kanton Zug zieht Schraube an

Die invasive Muschelart verbreitet sich extrem schnell. Im Bild ist ein Boot aus dem Kanton Freiburg. (Bild: Kanton Freiburg/Olivier Paschoud)

Um die invasive Quaggamuschel vom bisher nicht betroffenen Ägerisee fernzuhalten, gelten ab März neue Vorschriften für das Zuger Gewässer. Bootsverkehr ist nur noch unter strengen Bedingungen erlaubt.

Die Quaggamuschel ist ein Problem. Nicht nur generell in der Schweiz, sondern auch in Zentralschweizer Gewässern. Seit 2014 breitet sich die Muschel in der Schweiz aus, im Sommer 2024 hat der Kanton Zug sie erstmals im Zugersee nachgewiesen (zentralplus berichtete). Für Böötler und Bootsunternehmen gelten seither strenge Auflagen und Regeln, manche Betriebe sehen gar ihre Existenz bedroht, weil beispielsweise der Handel mit Occasionsschiffen teilweise verboten wurde (zentralplus berichtete). Ebenfalls wird befürchtet, dass die invasive Muschelart im Kanton Zug die Energiepreise in die Höhe treiben wird (zentralplus berichtete).

Noch nicht befallen ist im Kanton Zug der Ägerisee. Das habe eine Messung Ende Januar 2025 bestätigt, wie der Kanton mitteilt. Und damit das auch so bleibt, verschärft der Kanton die Einwasserungsregeln. Ab dem 1. März 2025 dürfen auf dem Ägerisee nur noch Boote verkehren, die im Kanton Zug immatrikuliert sind, den Ägerisee im Schiffsausweis als Heimgewässer angegeben haben und eine Einwasserungsbewilligung der Direktion des Innern besitzen. Zusätzlich müssen an diesen Booten zwei Kontrollaufkleber sichtbar angebracht sein.

Neue Regeln gelten nicht nur für Boote

Ohne Gewässerwechsel sei die Bewilligungserteilung eine Formsache, schreibt der Kanton Zug. Im Gegensatz zu Booten, die zuvor auf einem anderen Gewässer herumgetuckert sind. Diese müssen zwingend gereinigt werden. Und zwar neu ausschliesslich durch eine autorisierte Reinigungsstelle. Für den Ägerisee ist zudem nach der Reinigung eine kostenpflichtige Kontrolle durch das Amt für Wald und Wild erforderlich, um sicherzustellen, dass keine invasiven Arten eingeschleppt werden.

Diese Regelungen gelten nicht nur für Boote, sondern auch für Wassersportgeräte, Tauchausrüstungen, Angelgeräte und Baumaschinen. Vor dem Einsatz im Ägerisee müssen auch diese gründlich geputzt werden. Ebenso ist das Einbringen von Materialien wie Kiessand oder Aushubmaterial aus anderen Gewässern in den Ägerisee verboten.

Missachtungen können teuer werden

Wer sich nicht an diese Auflagen hält und erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen. Denn Verstösse gegen die neuen Vorschriften werden mit Bussen von bis zu 10’000 Franken geahndet.

Mit der revidierten Einwasserungsverordnung passt sich der Kanton Zug zudem den Melde- und Reinigungsvorschriften benachbarter Kantone an. Das Ziel ist gemäss Kanton eine einheitliche Regelung, die den Schutz der Schweizer Gewässer vor invasiven Arten stärkt.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Kanton Zug
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