Dem Schaf wurde der Hals durchtrennt. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)
Der Kanton Luzern startet die Bekämpfung der Moderhinke. Die Krankheit kann für Schafe und die Halter fatal sein. Es beginnen nun grossangelegte Kontrollen.
Die Moderhinke ist eine ansteckende und äusserst schmerzhafte Klauenkrankheit, die bei Schafen auftreten kann. Sie wird durch das Bakterium «Dichelobacter nodosus» verursacht und ist für andere Tierarten sowie Menschen ungefährlich. «Die Moderhinke stellt ein erhebliches Tierschutzproblem dar und sie kann im Krankheitsfall für die Schafhalterinnen und -halter zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen», schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung.
Geschätzte 25 bis 40 Prozent aller Schweizer Schafbestände, die aus mehreren Herden bestehen können, seien mit der Moderhinke infiziert. Bei lokalen Bekämpfungsversuchen sei es in der Vergangenheit immer wieder zu Reinfektionen durch Kontakt mit erkrankten Tieren und Herden gekommen. Deshalb wurde jetzt – auch auf Wunsch der Schafhalter-Branche – ein nationales Programm lanciert. Das Ziel des Programms ist, dass im Jahr 2029 nur noch weniger als ein Prozent der Schafbestände in der Schweiz mit der Moderhinke infiziert sind.
Grossangelegte Kontrolle starten
Sämtliche Schafbestände in der Schweiz werden im Rahmen des nun lancierten Bekämpfungsprogramms neu jährlich kontrolliert. Die erste Untersuchungsperiode dauert bis März 2025. In Luzern leben ungefähr 30'000 Schafe. Für die Tierhaltenden bestehe eine Mitwirkungspflicht am nationalen Bekämpfungsprogramm, schreibt der Kanton. Je nach Ergebnis der Untersuchung erhalten die Betriebe einen entsprechenden Eintrag in der Tierverkehrs-Datenbank.
Die Kosten für die Erstuntersuchung sowie die erste Untersuchung nach erfolgter Sanierung gehen zu Lasten der Tierseuchenkasse. Die Selbstbeteiligung der Schafhalterinnen und -halter an den jährlichen Untersuchungskosten beträgt 30 Franken pro Sammelprobe, maximal aber 90 Franken pro Schafherde.
Schafhalter müssen mitmachen, sonst wird Herde «gesperrt»
Bei einem allfälligen Nachweis des Moderhinke-Erregers werde die betroffene Tierhaltung gesperrt und müsse saniert werden, heisst es in der Mitteilung. Diese basiere auf drei Säulen: Klauenschnitt, Klauenbad und die Umsetzung von Biosicherheitsmassnahmen. Nach einer erfolgreichen Sanierung erhielten die Betriebe den Moderhinke-Status «frei». Werde die Probenahme verweigert und liege am Ende der Untersuchungsperiode kein Untersuchungsresultat vor, werde die betroffene Tierhaltung gesperrt und die Beprobung angeordnet.
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