Vorstoss zur Hilfe nimmt erste Hürde

Übernimmt Zug einen Teil der Mietkosten für die Wirte?

Viele Stadtzuger Politiker wollen der Gastronomie durch die Krise helfen: Im Bild der Speiseraum des Restaurants Schiff. (Bild: zvg)

Vielen Gastronomen steht das Wasser wegen Covid-19 bis zum Hals und es droht ein zweiter Lockdown. Ungewöhnliche politische Ideen erhalten deshalb plötzlich Zustimmung: etwa die Übernahme eines Teils der Geschäftsmieten durch den Staat. In der Stadt Zug wurde ein erster Schritt in dieser Richtung unternommen. Der Kanton könnte nachziehen.

Zug soll die Mieten von Gastronomiebetrieben bis zu 35 Prozent übernehmen, wenn die Vermieter einen Erlass gewähren. Maximal könnten also Wirte, die auf verständnisvolle Vermieter haben, so mit einem Mieterlass von bis zu 70 Prozent rechnen.

Dieses Postulat hat die Fraktion der Alternative – die Grünen / CSP im November eingereicht. Dies würde mindestens den lokalen Gastronomen helfen, nachdem National- und Ständerat den Entwurf für ein nationales Covid-19-Geschäftsmietegesetz abgelehnt haben.

FDP und SVP mit im Boot

Die allererste Hürde hat das Postulat am Dienstag im Grossen Gemeinderat genommen. Im Normalfall wäre ein Vorschlag zu einer staatlichen Intervention in eine privatrechtliche Geschäftsbeziehung vollkommen chancenlos und würde mit grösster Wahrscheinlichkeit sofort versenkt.

Angesichts der dramatischen Lage der lokalen Gastronomen, die wegen Covid-19 auf der Strasse demonstriert haben, scheiterte der Vorschlag der CVP-Fraktion, das Postulat als nicht erheblich zu erklären. Alle anderen Parteien – einschliesslich FDP und SVP – wollen die Idee zumindest diskutieren.

Wer keinen lieben Vermieter hat, erhält nichts

CVP-Fraktionschef Christoph Iten bemängelte, es handle sich um eine Ungleichbehandlung von Branchen. Die Gastronomie solle unterstützt werden, aber Kinos, Reisebüros, Theater und andere nicht. Zudem würden jene Gastronomiebetriebe bestraft, die ihren Vermietern oder ihren Verpächtern die volle Miete bezahlen müssten. Denn wenn der private Vermieter den Zins nicht senken würde, dann würde auch die Stadt nichts bezahlen.

«Der Vorstoss ist nicht das Gelbe vom Ei», sagen dazu verschiedene Stadtzuger Parlamentarier, zum Beispiel SP-Fraktionschef Urs Bertschi. «Aber die Ergebnisse aus Bern sind himmeltraurig», findet er und sieht wie viele andere nun die Kommunalpolitiker in der Verantwortung. Eine Ungleichbehandlung gebe es ja ohnehin. Bekanntlich erlässt die Stadt Zug jenen Gastronomen, die in städtischen Liegenschaften eingemietet sind, im Rahmen ihrer unterstützenden Corona-Hilfen den Mietzins.

Hilfe ausweiten

Ausserdem stehe es dem Stadtrat ja frei, einen Vorschlag zu unterbreiten, der die Hilfe bei den Geschäftsmieten auf andere Branchen ausdehnt, findet die alternative Gemeinderätin Michèle Willimann.

In der Tat verbilligt etwa der Kanton Basel-Stadt, der in dieser Hinsicht schweizweit als Beispiel gehandelt wird, nicht nur Gastronomiebetrieben die Mietkosten, sondern übernimmt einen Teil fürs gesamte Gewerbe, das durch Covid-19-Massnahmen in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Basler Zahlen zeigten auch, dass ein entsprechendes Engagement der Stadt Zug absolut tragbar wäre, argumentierte Tabea Zimmermann Gibson (ALG).

Breit abgestützt

Zimmermann Gibson hat zusammen mit andern ein ähnliches Postulat auch auf kantonaler Ebene eingereicht. Nur soll die Kantonsregierung nicht nur die Gastronomie, sondern auch die Hotellerie unterstützen. Betrieben, die in eigenen Liegenschaften wirtschaften, soll überdies die Hälfte des Eigenmietwerts erlassen werden. An die Miete oder Pacht soll der Kanton maximal 30 Prozent zahlen.

«Die neusten Entwicklungen sind so einschneidend, dass auch fitte Gastro- und Hotelbetriebe und viele Gewerbetreibende in Existenznöte kommen.»

Tabea Zimmermann Gibson (ALG)

Der Vorstoss im Kantonsrat ist politisch breit abgestützt: Mit Andreas Lustenberger (ALG), Beat Iten (SP), Benny Elsener (CVP), Jean-Luc Mösch (CVP) und Philip C. Brunner (SVP) stammen die Unterzeichner aus allen politischen Fraktionen, ausser der FDP.

Zuger Regierung sträubt sich

Dennoch trifft das Postulat, das am Donnerstag zur Erheblicherklärung ansteht, auf grösseren Widerstand. So empfiehlt etwa die Staatswirtschaftskommission grossmehrheitlich, den Vorstoss im Papierkorb zu entsorgen. Sie stützt damit die Zuger Regierung, die den Vorstoss ebenfalls nicht überweisen will.

Die Regierung übernimmt den Standpunkt des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), nach welchem es kein flächendeckendes Problem bei den Geschäftsmieten gibt. Laut einer Untersuchung hätten ungefähr zwei Drittel der Betriebe von freiwilligen Mietzinsreduktionen im Umfang von 30 bis 60 Prozent profitiert – ein Teil davon gar zu 100 Prozent.

Bürokratie für Härtefälle

Auch die Zuger Regierung kritisiert, dass Branchen mit dem Vorstoss ungleich behandelt würden. Für notleidende Betriebe gebe es die Covid-19-Härtefallverordnung, in der auf eine Unterscheidung nach Wirtschaftszweigen verzichtet worden sei.

Zu den Härtefallgeldern äusserte sich am Dienstag der Hotelier Philip C. Brunner, der für die SVP im Stadt- und im Kantonsparlament sitzt. Er habe ein Gesuch gestellt und sei auf eine ungeheure Bürokratie gestossen, sagte er. Erst habe er neun verschiedene Dokumente einreichen müssen, dann sei er aufgefordert worden, innert fünf Tagen zusätzliche Unterlagen beizubringen – unter anderem eine Geldflussrechnung. «Zum Glück habe ich einen begabten Treuhänder. Selbst hätte ich das nicht gekonnt», so Brunner. Doch auch der Treuhänder habe fünf Stunden gebraucht, um die Kalkulation zu erstellen.

Chancen sind intakt

Brunner sagt gegenüber zentralplus, dass die Chancen «intakt» seien, entweder auf städtischer oder kantonaler Ebene staatliche Hilfe für Geschäftsmieten zu bekommen. Auch Tabea Zimmermann Gibson schätzt die Chancen als «gut» ein.

«Die neusten Entwicklungen bezüglich der Corona-Schutzmassnahmen sind so einschneidend, dass offensichtlich auch prinzipiell fitte Gastro- und Hotelbetriebe sowie viele Gewerbetreibende nicht nur ein bisschen unter Corona leiden, sondern in Existenznöte kommen.» Die Härtefallregelung sei gut, aber nicht gut genug.

Das Postulat mache eine Corona-Unterstützung nicht ausschliesslich zur Sache des Staates. Vielmehr ermuntere es auch die Vermieter zur Hilfe und die Mieter würden weiterhin einen Teil des Zinses bezahlen. «Die Lasten würden somit auf die verschiedenen Schultern verteilt, nach dem Motto «mitenand gaht's besser», so Zimmermann Gibson.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Kurt Flury
    Kurt Flury, 23.12.2020, 10:42 Uhr

    Zutreffender wäre wohl der Titel: «Muss der Steuerzahler einen Teil der Mietkosten für die Wirte übernehmen?» Bezahlt oder übernommen wird ohnehin nichts (mehr). Nur die Schulden, rückzahlbar am Sankt Nimmerleinstag,, steigen weiter. In unserer Null-Zinswirtschaft kann dieses Spiel (theorisch) unendlich lang gespielt werden. Das ist der Trick der «erfolgreichen» grün-roten Politik. Weltweit!

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    • Profilfoto von Martin Schleiss
      Martin Schleiss, 24.12.2020, 09:31 Uhr

      So so, die Welt wird links regiert. Wie viele der Weltmächte USA, China, Frankreich, Grossbritannien, Deutschland, Indien, Brasilien, Japan oder Russland haben linke Regierungen? Eine, zwei? Und die Schweiz mit ihren fünf 5 bürgerlichen Bundesräten und dem bürgerlichen Parlament? Oder die Kantone Luzern oder Zug, die keinen einzigen linken Regierungsrat haben? Sie träumen und verunglimpfen fern jeder Fakten. Trump als grosses Vorbild?

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