Parktower: Schwierige Verhandlungen um einen Raum

Übernimmt nun ein Bewohner den Gesellschaftsraum?

Jetzt sind auch die beiden obersten Stockwerke im Parktower in Zug verkauft.

(Bild: zvg)

Das Nutzungsrecht für den Gesellschaftsraum im Parktower soll zurückgegeben werden, forderten vier Zuger Gemeinderäte vor einem Jahr. Nun hat der Stadtrat einen Zwischenbericht vorgewiesen und bittet den Grossen Gemeinderat gleichzeitig um ein Jahr Verlängerung. Die Geschichte dürfte nämlich noch länger nicht abgeschlossen sein.

Vor rund einem Jahr reichten vier Zuger Gemeinderäte eine Motion beim Stadtrat ein. In dieser forderten die Politiker, dass das Nutzungsrecht am Gesellschaftsraum Parktower zurückgegeben wird. Nun erstattet der Stadtrat Zwischenbericht. Die Krux: Das Objekt muss neu geschätzt werden, da die Zahlen von 2012 sich aufgrund der Nachverhandlungen bezüglich Grösse und Lage der Räumlichkeiten verändert haben.

Nun, ein Jahr später, könne der Stadtrat weder Details der Schätzungen noch den genauen Schätzpreis kommunizieren. Dies, da sich der Stadtrat noch immer in Verhandlungen befinde. Einzig klar sei, dass der Betrag deutlich höher liege als 2012 angesagt.

Konkret habe sich der Bauchef André Wicki im März zur ersten Besprechung mit Vertretern des Konsortiums getroffen, um über die Preisvorstellungen des Stadtrates für die Rückgabe des Nutzungsrechts zu diskutieren.

Einstimmiger Entscheid von fünfzig Parteien gefordert

Nun zeichne sich, so der Stadtrat, ein zweistufiges Verfahren ab. So müssten sich erstens die Erwerber über den Kauf und die Kaufsumme des Nutzungsrechts einigen. Zweitens «müssten sie sich darüber einigen, ob der Raum als Gesellschaftsraum im Eigentum aller Stockwerkeigentümer verbleiben oder ob er veräussert werden soll». Dazu käme auch die Frage, wer wie viel der Kosten tragen werde.

Es sei laut dem Zuger Stadtrat eine fünfzigköpfige Stockwerkeigentümergemeinschaft, die den einstimmigen Entscheid treffen müsse. «Das ist eine anspruchsvolle und langwierige Angelegenheit», schreibt der Stadtrat im Zwischenbericht.

«Eine Veräusserung des Nutzungsrechtes als schwieriger und langwieriger Prozess.»

Stadtzuger Regierung im Zwischenbericht

Ende Juni hat das Baudepartement mit den Stockwerkeigentümern diskutiert. «Diese stehen einer Veräusserung derzeit sehr unterschiedlich gegenüber und sind teils kritisch, teils offen, teils zustimmend», so die Einschätzung des Stadtrats. Bei dieser Ausgangslage werde das Konsortium rund fünfzig Einzelgespräche führen müssen, was einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

Weiter informiert der Stadtrat, dass die oberste Wohnung in der Zwischenzeit verkauft worden sei, woraufhin das Konsortium mit dem Eigentümer über den Erwerb des anschliessenden Gesellschaftsraumes diskutiert habe. Bei einem weiteren Treffen habe der Käufer sein Kaufinteresse bekundet. In nächster Zeit wolle er dem Konsortium einen möglichen Kaufpreis nennen.

«Mein Ziel ist es, dass wir die Abklärungen so machen, dass wir mit klaren Informationen an den GGR gelangen können. Dieser diskutiert letztlich über die Angelegenheit.»

André Wicki, Bauchef Stadt Zug

50 Parteien müssen also einer Meinung sein, damit eine Lösung in greifbare Nähe kommt? Ist das überhaupt realistisch? Der Zuger Bauchef André Wicki äussert sich dazu: «Das ist tatsächlich eine gute Frage, die ich mir auch selber stelle. Es ist durchaus eine komplexe Angelegenheit.» Dazu komme, dass man einen Käufer für die Räumlichkeiten finden müsse.

«Diese zwei Faktoren sind eine Herausforderung und dafür braucht es Zeit. Mein Ziel ist es, dass wir die Abklärungen so machen können, dass wir mit klaren Informationen an den GGR gelangen können. Dieser diskutiert letztlich über die Angelegenheit.»

Der Stadtrat will mehr Zeit

Und wie geht es nun weiter? Der Stadtrat schreibt dazu: «Wie vorstehend aufgezeigt, könnte sich eine Veräusserung des Nutzungsrechtes als schwieriger und langwieriger Prozess erweisen. Dies umso mehr, als selbst nach einer gefundenen Lösung mit dem Konsortium der Bebauungsplan noch anzupassen wäre.» In diesem sei aktuell nämlich eine öffentliche Nutzung vorgesehen. «Umso mehr rechtfertigt es sich für den Stadtrat, im aktuellen Zeitpunkt auch weitere Überlegungen zu einem Verbleib des Nutzungsrechtes bei der Stadt Zug anzustellen.» Der Stadtrat werde im nächsten Schritt der Erheblichkeitserklärung die Konsequenzen eines Verkaufs oder Nichtverkaufs umfassend aufzeigen.

Dafür fordert der Stadtrat eine Fristverlängerung um ein Jahr.

Die Mitmotionärin ist zufrieden

FDP-Gemeinderätin und Mitmotionärin Eliane Birchmeier ist einverstanden mit dem Zwischenbericht des Stadtrates und ebenso mit der geforderten Fristverlängerung. «Mir ist klar, dass die Ausgangslage mit den Stockwerkeigentümern den Prozess verlängert. Darum nehme ich es positiv zur Kenntnis, dass der Stadtrat das Anliegen sorgfältig und seriös behandelt», erklärt Birchmeier. Es sei wichtig, dass die Stadtzuger Exekutive ohne Zeitdruck agieren könne.

Dass die Geschichte länger dauern dürfte durch all die Parteien, die ein Mitspracherecht haben, ist der Politikerin bewusst. «Das ist ein grundsätzliches Problem beim Stockwerkeigentum. Es dürfte nicht einfach sein, einen Konsens zu finden. Aber unmöglich ist es nicht.»

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