Neues Tool zeigt Lärmbelastung in Luzern

Über 80’000 leben an zu lauten Strassen: VCS fordert Massnahmen

Stau, wie hier am Hirschengraben, ist in Luzern ein bekanntes Problem.

(Bild: bic)

Eine neue Online-Karte zeigt die Lärmbelastung entlang von Luzerner Strassen. Ergebnis: Über 80’000 Anwohner von Kantonsstrassen müssen Lärm über dem gesetzlichen Grenzwert ertragen. Für den VCS Luzern ist das ein unhaltbarer Zustand.

Am Montag hat der Kanton Luzern den neuen Strassenlärmkataster aufgeschalter. Dieser zeigt die Lärmbelastung aller Luzerner Kantonsstrassen auf Strassen. Besonders neuralgische Punkte sind gelb (Immissionswert überschritten) und rot (Alarmwert überschritten) markiert (zentralplus berichtete).

Der Kataster zeige vor allem eines, kritisiert der VCS Luzern: «Der Kanton Luzern hat seinen gesetzlichen Auftrag zum Lärmschutz bisher nicht wirklich wahrgenommen.» Wer die aktualisierte Karte öffne, sehe zuerst einmal rot. «Unzählige Häuser werden über dem in der Lärmschutzverordnung definierten Alarmwert belastet.»

Gelbe und rote Punkte verheissen für die Anwohner nichts Gutes: Dort ist die Lärmbelastung der Strasse über dem Grenzwert.

Gelbe und rote Punkte verheissen für die Anwohner nichts Gutes: Dort ist die Lärmbelastung der Strasse über dem Grenzwert.

(Bild: Screenshot Geoportal.lu.ch)

Rund 70’000 Personen seien von Belastungen über dem gesetzlichen Immissionsgrenzwert betroffen. Und bei weiteren 12’000 Personen überschreite die Lärmbelastung gar den Alarmwert, hielt die Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern fest. Für den VCS zu viel – er fordert rasche Massnahmen zur wirklichen Senkung der Lärmbelastung.

«Diese hohen, nachweislich gesundheitsschädigenden Lärmbelastungen für zehntausende Luzernerinnen und Luzerner bestehen, obwohl der Kanton die betreffenden Strassen ‹lärmsaniert› hat», moniert der VCS Luzern. Die Lärmsanierung habe aber nur auf Papier stattgefunden.

«Seit Jahren saniert der Kanton Luzern seine Strassen nicht rechtskonform», kritisiert Dominik Hertach, Geschäftsleiter des VCS Luzern. Zwar habe die Kantonsregierung im Dezember 2018 entschieden, künftig lärmsenkende Massnahmen an der Quelle – etwa Tempo 30 oder Lärmschutzbeläge – zu prüfen Die gesetzliche Pflicht dazu gebe es aber nicht erst seit Dezember 2018, so Hertach.

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