TUR: Klage gegen HDP zurückgewiesen

Die Oppositionspartei HDP wird in der Türkei vorerst nicht verboten. Das türkische Verfassungsgericht hat eine Verbotsklage der Generalstaatsanwaltschaft wegen formalen Mängeln zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft müsse die Anklage überarbeiten und erneut einreichen, so das Urteil. Laut Medienberichten gibt es in der Klage unter anderem falsche Personendaten. So seien etwa HDP-Politiker bereits gestorben, für die ein Politik-Verbot gefordert wird. Die Generalstaatsanwaltschaft will die prokurdische Partei HDP verbieten, weil sie der politische Arm der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sein soll.

Quelle:swisstxt
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